Blau violettes Logo. Auf der linken Seiten ein Schriftzug mit Tierschutz Hessen auf der rechten Seite Piktogramme eines Hundes und einer Katze.

Stiftung Hessischer Tierschutz

Die Stiftung Hessischer Tierschutz fördert hessische Tierheime oder ähnliche Einrichtungen, um den Tierschutz im Land zu stärken.

Förderung von Tierschutzmaßnahmen

Die Stiftung Hessischer Tierschutz ist eine selbständige, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden. Sie setzt sich für die Förderung des Tierschutzes und der Tierschutzziele in Hessen ein. Der Tierschutzgedanke soll in der Gesellschaft weiter verankert werden. Dazu gehört auch das allgemeine Verständnis für Wildtiere sowie die Aufklärung von Halterinnen und Haltern von Haustieren über eine artgerechte Haltung. Die Stiftung kann antragsberechtigte Einrichtungen finanziell unterstützen. Weitere Infos dazu in unserem MerkblattÖffnet sich in einem neuen Fenster.

a.1 Einrichtungen mit gültiger Erlaubnis nach § 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 TierSchG (Tierheime und ähnliche Einrichtungen sowie ggf. Wildtierauffangstationen)

a.2 oder staatlich anerkannte Wildtierauffangstationen

a.3 oder sonstige Tierschutzorganisationen, die Katzenkastrationen durchführen

b. welche als gemeinnützig anerkannt sind

c. und ihren Sitz in Hessen haben.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht; über Anträge entscheiden die Stiftungsgremien. Die Zuwendungen der Stiftung dienen dem Wohl verschiedenster Tierarten; nicht nur von Hunden und Katzen, sondern auch z.B. Nagern, Vögeln, Exoten im Heimtierbereich ebenso wie Pferden, Schafen, Ziegen (z.B. auf Gnadenhöfen). Zudem unterstützt die Stiftung im Rahmen der Förderrichtlinie auch Maßnahmen für Wildvögel und andere Wildtiere.

Neben der Förderung investiver Maßnahmen kann die Stiftung Antragsberechtigten Zuschüsse zu Kosten für Katzenkastrationen sowie für Tierarztbehandlungen und Futtermittel gewähren. In 2024 konnten 25 Einrichtungen von Fördermitteln für diese Zwecke profitieren – insgesamt knapp 358.000 Euro wurden hierfür bewilligt. Seit ihrer Gründung hat die Stiftung rund 60 hessische Einrichtungen in über 200 Förderverfahren mit mehr als 2,3 Mio. Euro unterstützt.

Finanzierung der Stiftung

Die Stiftung finanziert ihre Förderungen aus Erträgen des Stiftungskapitals, Zuwendungen des Landes Hessen (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat) sowie Spenden. Jede Spende wird für Tierschutzziele in Hessen verwendet.

Prof. Dr. Sabine Tacke überreichteinen Spendenscheck an Ingmar Jung im Beisein von Michael Ruhl
Prof. Dr. Sabine Tacke überreicht im Namen der Landestierärztekammer Hessen einen Spendenscheck an den Stiftungsratsvorsitzenden Ingmar Jung im Beisein von dem Stiftungsvorstandsvorsitzenden Michael Ruhl.

Spendenaufruf: Allgemeine Spenden, die zusätzlich für die Förderung von Projekten eingesetzt werden können, als auch Zustiftungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals, werden gerne angenommen und in Ihrem Sinne verwendet.

Spendenkonto:

Stiftung Hessischer Tierschutz
Wiesbadener Volksbank eG
IBAN: DE84 5109 0000 0003 0540 04
BIC: WIBADE5W

Institutionen:

Privatpersonen:

  • Max Philipp und Anne Thomas
  • Gedenkspende aus Trauerfall K. Dutt
  • Gedenkspende aus Trauerfall D. Möller

Aus tierschutzbezogenen Auflagen:

  • Verwaltungsgericht Gießen
  • Amtsgericht Idstein
  • Staatsanwaltschaft Wiesbaden

Stiftungsorgane

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich tätig. Im Stiftungsrat bringt sich Staatsminister Ingmar Jung als Vorsitzender ein. Vorsitzender des Stiftungsvorstands ist Staatssekretär Michael Ruhl. Der vierköpfige Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und ist damit für das operative Geschäft, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen Förderungen zuständig. Neben Staatssekretär Ruhl wirken die Fernsehjournalistin Dr. Claudia Ludwig sowie Dr. Hans-Jürgen Kost-Stenger vom Landestierschutzverband Hessen e.V. und Karsten Plücker vom Bund gegen den Missbrauch der Tiere e.V. mit.

Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus 19 Vertreterinnen und Vertretern von Tierschutzverbänden, den Landtagsfraktionen und Behörden. Der Rat entscheidet über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.

Stiftung vor Ort

Die Stiftung Hessischer Tierschutz nimmt auch Termine in den Einrichtungen wahr, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen.

Im November 2023 übergab Vorstandsmitglied Karsten Plücker im Tierheim Bad Wildungen einen Förderbescheid für die Erneuerung des Daches vom Tierhaus.

Die Geschäftsführerin Bettina Haubitz machte sich im Januar 2024 im Tierheim in Frankfurt-Nied ein Bild von der Einrichtung, nachdem diese von der Stiftung bezuschusst worden war. Im selben Monat besuchte sie zudem die Mauerseglerklinik Frankfurt am Main e.V., welche nach gestiegenen Futtermittelkosten von einem Zuschuss der Stiftung profitierte.

Die stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes Dr. Claudia Ludwig traf im Februar 2024 im Tierheim Rüsselsheim die 1. Vorsitzende des Vereins und überreichte symbolisch den Bescheid über einen Zuschuss zu Tierarztkosten des Jahres 2023.  PressemitteilungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Im Oktober 2024 übergaben die Vorstandsmitglieder Dr. Claudia Ludwig und Dr. Hans-Jürgen Kost-Stenger einen Förderbescheid an die 2. Vorsitzende des Tierheims Butzbach. Die Stiftung bezuschusst hiermit den Bau von großen Schlafhütten für Hunde.

Drei Personen schauen in die Kamera, drei Hunde sind ebenfalls im Bild. Hintergrund Natur und Zaun.

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