Auf- und Einbringen von Materialien

Auf- und Einbringen von Materialien

Wer Materialien in einer Gesamtmenge je Vorhaben von über 600 m³ auf oder in den Boden einbringt oder einbringen lässt, hat dies vor Beginn der Maßnahme unter Angabe der betroffenen Fläche, der Art und des Zwecks der Maßnahme, des Materials sowie dessen Inhaltsstoffen und Menge der BodenschutzbehördeÖffnet sich in einem neuen Fenster anzuzeigen.

Bodenbearbeitung

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