Umweltschonender wirtschaften und gleichzeitig Ausgaben für immer teurer werdende Dünge- und Pflanzenschutzmittel reduzieren, diese Möglichkeiten eröffnet das so genannte „Precision Farming“. Mit den Richtlinien zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie der Digitalisierung in der Landwirtschaft (RL-IZ) unterstützt Hessen entsprechende Maßnahmen. Digitale Technologien können die Landwirtschaft produktiver, effizienter und ressourcenschonender machen. Mit der Richtlinienänderung in 2023 hat das Land Hessen das bereits bestehende Förderangebot weiter ausgebaut.
Förderungen werden angenommen
Ziel der Förderung ist es, die positiven Möglichkeiten der Digitalisierung für die Landwirtschaft zu nutzen. Seit Beginn der Förderung in 2021 konnten bereits 148 Anträge mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von rund 3 Mio. Euro und einem Zuschussvolumen von 1,1 Mio. Euro bewilligt werden.
Gefördert werden kann der Erwerb von Agrarsoftware, der Einsatz von Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung, die Verwendung digitaler Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, von digitalen Systemen zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls und die Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen
Zusätzliche Fördermöglichkeiten
Nach zwei Förderjahren wurde das bisherige Förderangebot weiterentwickelt. Unter anderem wurde die Bemessungsgrundlage der Förderung umgestellt. Der Zuschusssatz beträgt weiterhin 40 Prozent.
Zudem wurde ein neuer Fördergegenstand mit zusätzlichen Fördermöglichkeiten eingeführt. Dieser umfasst die Anschaffung oder Entwicklung digitaler Technologien, Ausstattungen sowie IT-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis (einschl. dem Garten- und Weinbau) sowie Lösungen für die Steigerung des Ressourcenschutzes, insbesondere Energie und Wasser, und eine zeitgemäße, verbraucherorientierte Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
Gefördert werden können Techniken in folgenden Bereichen:
Lenksysteme, Spezialdrohnen für den Einsatz in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau, Wiegesysteme, digitale Messeinrichtungen (z.B. Wetterstationen, Wasseruhren), Ausstattung zur Nutzung von satellitengestütztem Internet, digitales Betriebsmanagement für Direktvermarkter (z.B. digitale Kassensysteme), digitale Formate und Medien in der Direktvermarktung (z.B. Social Media) sowie Robotertechnologie und Sensortechnik, soweit diese nicht bereits in den bisher förderfähigen Angeboten enthalten sind.
Antragstellung nur noch online
Seit Ende Februar 2024 besteht wieder die Möglichkeit, für den Erwerb von Techniken und Ausstattungen, die gemäß den o.g. Förderrichtlinien förderfähig sind, Anträge zu stellen. Dies erfolgt ausschließlich digital über das Agrarportal der WIBank www.lawileportal-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Aufgrund eines Systemwechsels des bisherigen Antragstellungsverfahrens auf eine ausschließlich digitale Antragstellung als Teil des neuen Agrarportals konnten Anträge Ende des Jahres 2023 letztmalig in Papierform eingereicht werden. Auch diese Anträge müssen nachträglich in das Agrarportal eingegeben werden.
Informationen zur Förderung sowie dem Antragsverfahren können den jeweiligen Internetauftritten des LLH (Beratung Landwirtschaft und Gartenbau), des Regierungspräsidiums Darmstadt (Beratung Weinbau) sowie des Regierungspräsidiums Gießen (Förderung / Bewilligungsstelle) entnommen werden.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und weiterführende Informationen zur Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft:
LLH (Beratung)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Regierungspräsidiums Darmstadt (Beratung Weinbau)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Regierungspräsidiums Gießen (Förderung / Bewilligungsstelle)Öffnet sich in einem neuen Fenster