Vor dem Hintergrund der Stärkung kooperativer Strukturen und dem Wissenstransfer soll durch Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Konzepte, Strategien und Projekte ein wirksamer Beitrag für einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen geleistet werden. Die durchgeführten Vorhaben sollen zur Förderung und zum Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten sowie deren Verbreitung beitragen.
Verfahren
Die Förderung soll der noch wirksameren Vernetzung und Unterstützung von Akteuren der ländlichen Entwicklung dienen, unter anderem um durch Nutzung von Synergien die Chancen von Wirtschaftsakteuren zur In-Wert-Setzung ländlicher Regionen zu entwickeln.
Es kommen grundsätzlich alle Formen der Zusammenarbeit für eine Unterstützung in Frage (u. a. Projekte, Umsetzung von Strategien, Netzwerke), wobei die Förderung vor allem auf folgende Bereiche abzielt:
- Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Etablierung, zum Ausbau oder zum Betrieb von regionalen Wertschöpfungsketten
- Zusammenarbeit, die auf eine klima-, ressourcen- und umweltschonende, biodiversitätssteigernde sowie tierwohlgerechte Land- und Forstwirtschaft, Landbewirtschaftung und die ländliche Entwicklung bzw. Landnutzung abzielt sowie u.a. zur Minderung oder Anpassung an den Klimawandel beiträgt.
- Zusammenarbeit bei der Durchführung von Bildungs- und Informationsmaßnahmen.
- Zusammenarbeit sowie Erfahrungs- und Informationsaustausch u.a. zwischen Forschungseinrichtungen, Verbänden, Behörden und Akteuren im ländlichen Raum
Für das formelle Auswahlverfahren muss die potenzielle Kooperation einen Antrag nebst Aktionsplan.Öffnet sich in einem neuen Fenster
Für die jeweiligen Auswahlstichtage müssen die Anträge bei der Bewilligungsstelle vorgelegt werden.
Auf Grundlage von Auswahlkriterien wird über die eingereichten Vorhaben nach einem Ranking sowie im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel entschieden.
Die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Bewilligungsstelle (RP-Gießen) im Download-BereichÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Verfügung.
Förderrechtliche Grundlagen
Maßgeblich für die Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen kurzer Versorgungsketten sind die „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft“Öffnet sich in einem neuen Fenster