Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode 2023-2027Öffnet sich in einem neuen Fenster ist zur Durchführung der Marktstrukturförderung in Hessen eine Online-Antragstellung über das Lawileportal HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster eingerichtet.
Digitale Förderanträge können fortlaufend über das Antragsportal gestellt werden.
Die Auswahl der Förderanträge für eine Bewilligung erfolgt an den hierzu festgelegten Auswahlstichtagen.
Die Marktstrukturförderung setzt sich aus zwei Bereichen zusammen:
- Die Maßnahmen der Marktstrukturverbesserung zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen sowie von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen und eine ressourcensparendere Verarbeitung und Vermarktung erreicht werden. Die Förderung der Marktstrukturverbesserung wird in Hessen ohne eigene Landesrichtlinie auf der Grundlage des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)Öffnet sich in einem neuen Fenster umgesetzt:
- Die Maßnahmen zur Förderung der Erzeugung und Vermarktung von regionalen Obst- und Gemüseprodukten unterstützen Erzeugerorganisationen im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung Obst und Gemüse (GMO Obst- und Gemüse): Die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte in der EUÖffnet sich in einem neuen Fenster