Flugzeug

Fluglärm

Beim Starten und Landen von Flugzeugen und Hubschraubern entsteht Lärm. In Hessen muss für den Flughafen Frankfurt ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden.

Nach dem LuftverkehrsgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (LuftVG) gilt in Deutschland der Flugplatzzwang: Starts und Landungen von Luftfahrzeugen müssen auf Flugplätzen erfolgen. Ausnahmen gelten lediglich bei Gefahren (z.B. Notlandungen und Landungen von Rettungshubschraubern) und bei einer Sondergenehmigung der Landesluftfahrtbehörde.

Für Verkehrsflughäfen und militärische Flugplätze werden nach dem Gesetz zum Schutz gegen FluglärmÖffnet sich in einem neuen Fenster (Fluglärmgesetz) per Rechtsverordnung durch die Länder Lärmschutzbereiche festgesetzt. Für Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr ist gemäß § 47 d Bundes-ImmissionsschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (BImSchG) ein Lärmaktionsplan aufzustellen.

Lärmaktionsplanung für Großflughäfen

In Hessen muss für den Flughafen Frankfurt ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Zuständig ist das Regierungspräsidium DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Bewegungen von Straßenfahrzeugen (Tankfahrzeuge, Busse etc.) auf dem Flugplatzgelände sowie der Lärm von Gewerbebetrieben auf dem Flughafengelände werden nicht dem Fluglärm sondern dem Gewerbelärm zugeordnet. Auch der Lärm von Modellflugzeugen ist kein Fluglärm. Er zählt zum Freizeitlärm.

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