Die Luftqualität wird gemäß der EU-weit gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa beurteilt. Hier werden unter Anderem Grenz- und Zielwerte für verschiedene Luftschadstoffe festgelegt.
Die bislang bestehende Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa ( EG-Richtlinie 2008/50/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster) wurde in den letzten Jahren überarbeitet und 2024 durch die neue Richtlinie ( EG-Richtlinie 2024/2881/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster) abgelöst.
Die europarechtlichen Vorgaben der EG-Richtlinie 2008/50/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster wurden mit der Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen ( 39. BImSchVÖffnet sich in einem neuen Fenster) in nationales Recht umgesetzt. Deutschland hat nun zwei Jahre Zeit die neue EG-Richtlinie 2024/2881/EG in deutsches Recht zu überführen.
Die Überwachung der gültigen Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte obliegt dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Es betreibt zu diesem Zweck das Luftmessnetz HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, welches die Luftqualität im regionalen Hintergrund, im städtischen Hintergrund und an städtischen Belastungsschwerpunkten erfasst.