Luftmessstation in Frankfurt

Luftqualität

Die Beurteilung der Luftqualität richtet sich nach EU-weit festgelegten Grenz- und Zielwerten.

Die Luftqualität wird gemäß der EU-weit gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa beurteilt. Hier werden unter Anderem Grenz- und Zielwerte für verschiedene Luftschadstoffe festgelegt. 

Die bislang bestehende Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (EG-Richtlinie 2008/50/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster) wurde in den letzten Jahren überarbeitet und 2024 durch die neue Richtlinie (EG-Richtlinie 2024/2881/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster) abgelöst.

Die europarechtlichen Vorgaben der EG-Richtlinie 2008/50/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster wurden mit der Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchVÖffnet sich in einem neuen Fenster) in nationales Recht umgesetzt. Deutschland hat nun zwei Jahre Zeit die neue EG-Richtlinie 2024/2881/EG in deutsches Recht zu überführen.

Die Überwachung der gültigen Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte obliegt dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Es betreibt zu diesem Zweck das Luftmessnetz HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, welches die Luftqualität im regionalen Hintergrund, im städtischen Hintergrund und an städtischen Belastungsschwerpunkten erfasst.

Grenzwerte, Zielwerte und Schwellenwerte nach der 39. BImSchV

KomponenteKenngrößeGrenzwertBemerkungen
Schwefeldioxid1-h-Wert350 µg/mdürfen nicht öfter als 24-mal im Kalenderjahr überschritten werden 
 24-h-Wert125 µg/mdürfen nicht öfter als 3-mal im Kalenderjahr überschritten werden 
 Jahresmittel20 µg/m³emissionsfern1)
 Wintermittel20 µg/m³emissionsfern1)
Stickstoffdioxid1-h-Wert200 µg/mdürfen nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden 
 Jahresmittel40 µg/m³ 
StickstoffoxideJahresmittel30 µg/m³emissionsfern1)
PM1024-h-Wert50 µg/mdürfen nicht öfter als 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden 
 Jahresmittel40 µg/m³ 
PM2,5Jahresmittel25 µg/m³  
BenzolJahresmittel5 µg/m³ 
Kohlenmonoxidmax 8-h-Wert10 mg/m³ 
Ozon1-h-Wert180 µg/m³Informations-schwelle
 1-h-Wert240 µg/m³Alarmschwelle
 max. 8-h Wert120 µg/mdürfen an höchstens 25 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 JahreZielwert
 AOT4018 000 µg/m3•h, gemittelt über fünf JahreZielwert

Begriffserklärungen und Fußnoten:

Stickstoffoxide: NO + NO2(als NO2)

PM10Feinstaub (ParticulateMatter) mit einem Durchmesser < 10 µm

PM2,5Feinstaub (ParticulateMatter), Durchmesser < 2,5 µm

max. 8-h-Wert: höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages aus stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittelwerten

AOT40: accumulated exposure over a threshold of 40 ppb; Summe der Differenzen zwischen 1-h-Werten über 80 µg/m3(40 ppb) und dem Wert 80 µg/mim Zeitraum 8–20 Uhr von Mai bis Juli

Wintermittel: Mittelwert im Zeitraum 01.10.-31.03.

1)Messung mehr als 20 km entfernt von Ballungsräumen oder 5 km von Bebauung, Industrie oder Bundesfernstraßen

Schlagworte zum Thema