Luftmessstation in Frankfurt

Luftqualität

Die Beurteilung der Luftqualität richtet sich nach EU-weit festgelegten Grenz- und Zielwerten.

Die Luftqualität wird gemäß der EU-weit gültigen Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa beurteilt. Hier werden unter Anderem Grenz- und Zielwerte für verschiedene Luftschadstoffe festgelegt. 

Die bislang bestehende Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (EG-Richtlinie 2008/50/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster) wurde in den letzten Jahren überarbeitet und 2024 durch die neue Richtlinie (EG-Richtlinie 2024/2881/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster) abgelöst.

Die europarechtlichen Vorgaben der EG-Richtlinie 2008/50/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster werden mit der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchVÖffnet sich in einem neuen Fenster) bis Ende 2026 in nationales Recht umgesetzt. 

Die Überwachung der gültigen Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte obliegt dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Es betreibt zu diesem Zweck das Luftmessnetz HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, welches die Luftqualität im regionalen Hintergrund, im städtischen Hintergrund und an städtischen Belastungsschwerpunkten erfasst.

Grenzwerte, Zielwerte und Schwellenwerte nach der 39. BImSchV

KomponenteKenngrößeBis Ende 2029 geltende GrenzwerteAb 2030 geltende GrenzwerteBemerkungen
Schwefeldioxid1-h-Wert24 x 350 µg/m3 x 350 µg/m³dürfen nicht öfter als x-mal im Kalenderjahr überschritten werden
 24-h-Wert3 x 125 µg/m18 x 50 µg/m³dürfen nicht öfter als x-mal im Kalenderjahr überschritten werden
 Jahresmittel-20 µg/m³ 
Stickstoffdioxid1-h-Wert18 x 200 µg/m3 x 200 µg/m³dürfen nicht öfter als x-mal im Kalenderjahr überschritten werden
 24-h-Wert-18 x 50 µg/m³dürfen nicht öfter als x-mal im Kalenderjahr überschritten werden
 Jahresmittel40 µg/m³20 µg/m³ 
PM1024-h-Wert35 x 50 µg/m18 x 45 µg/m³dürfen nicht öfter als x-mal im Kalenderjahr überschritten werden
 Jahresmittel40 µg/m20 µg/m³ 
PM2,524-h-Wert-18 x 25 µg/m³dürfen nicht öfter als x-mal im Kalenderjahr überschritten werden
 Jahresmittel25 µg/m³ 10 µg/m³ 
BenzolJahresmittel5 µg/m³3,4 µg/m³ 
Kohlenmonoxidmax 8-h-Wert10 mg/m³10 µg/m³ 
 24-h-Wert-18 x 4 µg/m³dürfen nicht öfter als x-mal im Kalenderjahr überschritten werden
BleiJahresmittel0,5 µg/m³0,5 µg/m³ 
ArsenJahresmittel6,0* µg/m³6,0 µg/m³*Zielwert
CadmiumJahresmittel5,0* µg/m³5,0 µg/m³*Zielwert
NickelJahresmittel20* µg/m³20 µg/m³*Zielwert
Benzo[a]pyrenJahresmittel1,0* µg/m³1,0 µg/m³*Zielwert
Ozon1-h-Wert180* µg/m³180* µg/m³*Informationsschwelle
 1-h-Wert240* µg/m³240* µg/m³Alarmschwelle
 max. 8-h Wert25 x 120* µg/m18 x 120* µg/m³*Zielwert, dürfen an höchstens x Tagen im Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 Jahre
 AOT4018 000* µg/m3xh 18 000 µg/m³xh*Zielwert, Mai-Juni, gemittelt über fünf Jahre

Begriffserklärungen und Fußnoten:

Stickstoffoxide: NO + NO2(als NO2)

PM10Feinstaub (ParticulateMatter) mit einem Durchmesser <= 10 µm

PM2,5Feinstaub (ParticulateMatter), Durchmesser <= 2,5 µm

max. 8-h-Wert: höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages aus stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittelwerten

AOT40: accumulated exposure over a threshold of 40 ppb; Summe der Differenzen zwischen 1-h-Werten über 80 µg/m3(40 ppb) und dem Wert 80 µg/mim Zeitraum 8–20 Uhr von Mai bis Juli

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