Ein Apfelbaum auf einer Streuobstwiese

Biotopverbund und -kartierung

Der Biotopschutz ist ein zentrales Anliegen des Naturschutzes und ein wichtiges Instrument, um gefährdete Arten zu schützen. Ebenso wie der Schutz der Vielfalt und Eigenart der Landschaften in Deutschland ist der Biotopschutz seit vielen Jahren fest als Aufgabe im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Bestimmte Biotope, das heißt natürliche oder naturnahe Lebensräume, stehen unter einem gesetzlichen Schutz nach dem BundesnaturschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (§ 30 Abs. 1 BNatSchG). Zusätzlich nach den vom Bundesgesetzgeber bereits benannten zu schützenden Biotopen gelten nach § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum BundesnaturschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (HAGBNatSchG) diese bundesrechtlichen Regelungen auch für

  1. Alleen (im Innen- und Außenbereich) und
  2. Streuobstbestände (nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).

Für Zwecke der Registrierung gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes werden vom Landesbetrieb Hessen-Forst nähere Informationen über diese nach den Bestimmungen des § 4 Abs. 2 HAGBNatSchG in NATUREGÖffnet sich in einem neuen Fenster bereitgehalten.

Biotopverbund

Das Land Hessen sichert und entwickelt entsprechend § 21 des BundesnaturschutzgesetzesÖffnet sich in einem neuen Fenster, auch im Hinblick auf die Verpflichtungen nach Artikel 10 der FFH-Richtlinie, einen Biotopverbund. Die in einem gemeinsamen Erlass der obersten Landesplanungs- und Naturschutzbehörde beschriebenen Grundlagen sind zur Harmonisierung der Biotopverbundplanung auf den nachfolgenden Planungsebenen der Regionalpläne und der örtlichen Landschaftsplanung zu übernehmen beziehugsweise zu konkretisieren und fortzuführen. Sie sind aus dem Material für das aufzustellende Landschaftsprogramm entwickelt.

Ziel des BiotopverbundesÖffnet sich in einem neuen Fenster ist es - neben der nachhaltigen Sicherung der heimischen Arten und Artengemeinschaften und ihrer Lebensräume - die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger, ökologischer Wechselbeziehungen in der Landschaft. Dabei stehen die ökologischen und räumlich-funktionalen Ansprüche der heimischen Arten an ihren Lebensraum im Vordergrund. Verbundsysteme sollen in diesem Zusammenhang den genetischen Austausch zwischen Populationen, Tierwanderungen sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse gewährleisten. Biotopverbund bedeutet jedoch auch die Gewährleistung ökologischer Wechselbeziehungen zwischen unterschiedlichen Biotoptypen, zum Beispiel für Arten mit im Lebenszyklus wechselnden Habitatansprüchen oder solchen, die Lebensraumkomplexe besiedeln.

Biotopkartierung

Ob Hecken, Quellen, Tümpel, Orchideenbuchenwälder, Streuobst oder Grünland, die hessische Natur ist vielfältig und beginnt oft vor der eigenen Haustür. Von 1992 bis 2006 wurden über 216.000 kleine und größere Biotope von Gutachtern erfasst. Das macht knapp fünf Prozent der hessischen Landesfläche aus. Es handelt sich um eine selektive Kartierung, das heißt nach Begehung der Gesamtfläche wurden nur Objekte erfasst, beschrieben und abgegrenzt, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus naturschutzfachlicher Sicht schützenswert oder wertvoll sind. Der Arbeitsmaßstab beträgt 1:25.000. Sowohl die freie Landschaft als auch der Wald werden im Rahmen der Kartierung bearbeitet. Aus methodischen Gründen werden Siedlungsflächen ausgespart. Die Biotopkartierung stellt nicht die gesetzlich geschützten Biotope dar, gibt aber Hinweise, wo solche zu finden sind.

Die Ergebnisse der Hessischen Biotopkartierung sind Grundlage für naturschutzfachliche Planungen, finden aber auch in der Land- und Forstwirtschaft Anwendung. Auswertungsanforderungen bestehen unter anderem durch die Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Eingriffs- und Ausgleichsplanung, Biotopschutz- und Biotopverbundplanung, forstliche und landwirtschaftliche Planungen. Diese Planungen können damit in naturschutzfachlich begründete Maßnahmen umgesetzt werden.

Hintergrund zur hessischen Biotopkartierung

Die Umsetzung der Naturschutzgesetzgebung erfordert eine systematische Inventarisierung der Landschaft unter Naturschutzgesichtspunkten. Bundesweit liefern Biotopkartierungen seit den 70er Jahren hierfür wichtige Grundlagen. In Hessen begann 1992 der zweite Durchgang der Hessischen Biotopkartierung (HB). Dabei handelt es sich um eine selektive Kartierung der aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvollen Flächen mit methodisch einheitlichem Vorgehen in Wald und Offenland. Ziel der Biotopkartierung ist es, für Hessen eine landesweite Übersicht zur Verbreitung und zum Zustand der naturschutzrelevanten Flächen zu gewinnen und diese Kenntnisse in qualitätsgesicherter, aufbereiteter Form für die Akteure der unterschiedlichen Fachdisziplinen bereitzustellen.

Vor Beginn der aktuellen Biotopkartierung sind Qualitätskriterien festgelegt worden, um eine Trennung in naturschutzfachlich wertvolle und damit kartierwürdige und nicht kartierwürdige Raumeinheiten zu ermöglichen. In der verbindlichen Kartieranleitung sind diese Qualitätskriterien für 77 Biotoptypen definiert (siehe Download). Die detaillierte Beschreibung der Objekte im Gelände zum Beispiel im Hinblick auf ihre Lage im Raum, ihre charakteristische Vegetation, ihre strukturelle Ausstattung sowie ihre Gefährdung erfolgt überwiegend anhand von Codierungen, die eine EDV-technische Auswertung ermöglichen. Die damit auch im Detail gesetzten Vorgaben gewährleisten eine Vergleichbarkeit der erhobenen Daten für die gesamte Landesfläche.

Seit 1992 wurden durch beauftragte Gutachterbüros über 200.000 Biotope und Biotopkomplexe flächenscharf erfasst, standardisiert beschrieben und in Karten im Maßstab 1:25.000 abgegrenzt. Mit dieser Methodik wurde bis Ende des Jahres 2006 die gesamte hessische Landesfläche bearbeitet. Die FENA bzw. ihre Vorgängerinstitutionen haben diese Erfassung seit 1992 begleitet und seit 1996 umfassend koordiniert. Innerhalb der FENA wurden die Ergebnisse im Anschluss inhaltlich und technisch geprüft, bevor die geprüften Daten im Natureg-ViewerÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht wurden.

Im Jahr 2003 bildeten die Daten die fachliche Grundlage für die Vorschläge zur Nachmeldung bestimmter Lebensraumtypen im Rahmen des Netzes Natura 2000. Auch für die Berichtspflicht zu Art. 17 der FFH-Richtlinie dienen die Ergebnisse der Hessischen Biotopkartierung zur Ermittlung der Gesamtfläche der Lebensräume in Hessen sowie ihrer Qualität und Bewertung im landesweiten Überblick.