Der Biotopschutz ist ein zentrales Anliegen des Naturschutzes und ein wichtiges Instrument, um gefährdete Arten zu schützen. Ebenso wie der Schutz der Vielfalt und Eigenart der Landschaften in Deutschland ist der Biotopschutz seit vielen Jahren fest als Aufgabe im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Bestimmte Biotope, das heißt natürliche oder naturnahe Lebensräume, stehen unter einem gesetzlichen Schutz nach dem BundesnaturschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (§ 30 Abs. 1 BNatSchG). Zusätzlich nach den vom Bundesgesetzgeber bereits benannten zu schützenden Biotopen gelten nach § 13 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum BundesnaturschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (HAGBNatSchG) diese bundesrechtlichen Regelungen auch für
- Alleen (im Innen- und Außenbereich) und
- Streuobstbestände (nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Für Zwecke der Registrierung gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes werden vom Landesbetrieb Hessen-Forst nähere Informationen über diese nach den Bestimmungen des § 4 Abs. 2 HAGBNatSchG in NATUREGÖffnet sich in einem neuen Fenster bereitgehalten.