Fischereiförderrichtlinie
Zentrale Zielsetzung:
Bewahrung/ Wiederherstellung natürliche Lebensräume
Zielgruppe:
Fischereirechtsinhabende und Fischereiausübungsberechtigte
Rechtsgrundlage:
Fischereiförderrichtlinie
Kerninhalte:
- Erstellung Gutachten
- Schaffung/ Sicherung Laichplätze
- Entwicklung/ Gestaltung Fischbiotope
Fördersatz:
variabel
Maßnahmenlaufzeit:
variabel
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Zuständige Stellen für Antragstellende/ Beantragung:
RPs (obere Fischereibehörden): Kassel, Gießen und Darmstadt
Maßnahmenverantwortliche Stelle/ Ansprechperson HMUKLV:
HMUKLV Abt. VI 3a
kyrilla.klinghammer@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: