Hessisches Agrarumweltprogramm
Zentrale Zielsetzung:
Förderung der Zusammenarbeit
Verbesserung der Wirksamkeit der HALM 2-Förderverfahren.
Verbesserung des Beratungsangebots und der Einbindung von Landbewirtschaftenden
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende/ Zusammenschlüsse von Landbewirtschaftenden
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Erarbeitung von Konzepten als Handlungsgrundlage
Konzepte müssen sich auf landwirtschaftliche Betriebe beziehen
Konzepte werden zusammen mit relevanten Akteuren erarbeitet (z.B. Landschaftspflege-/Naturschutz-/Umwelt-/Anbauverbände etc.)
Beratung der Landbewirtschaftenden hinsichtlich Anwendung und Umsetzung von AUM
Fördersatz:
Zuschüsse bis 80%, bei besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz bis 100%
Einmalig bis zu 90.000 €
Antragsfrist:
Ganzjährig
Maßnahmenlaufzeit:
Bis zu 5 Jahren
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Kyrilla.Klinghammer@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: