Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Schutz der Segetalflora
Schutz der Biodiversität
Boden-, Grund- und Oberflächenwasserschutz
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende mit Flächen in Hessen
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Jährliche Neuanlage von Ackerwildkrautflächen durch bodenwendende Bewirtschaftung
Nach Aussaat der Hauptkultur bis Ernte keine mechanische Wildkrautregulierung
Keine Anwendung von PSM und Düngemitteln
Aussaat von Zwischenfrüchten, Untersaaten oder Wildpflanzen ist nicht zulässig
Nutzung des Aufwuchses ist zulässig
Keine Nutzung des Aufwuchses als Ganzpflanzensilage
Variante a: keine Bodenbearbeitung bis 31. Okt.
Variante b: Lichtstreifen Reihenabstand 18-20 cm
Kein Flächenwechsel zulässig
Fördersatz:
800 €/ha
Antragsfrist:
01. Oktober
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Nur in bestimmter Förderkulisse förderfähig
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
HALM 2-Bewilligungsstellen
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Helena.Holderberg@landwirtschaft.hessen.de
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