Hessische Agrarumwelt- und Lanschaftspflege-Maßnahmen
Zentrale Zielsetzung:
Förderung der Artenvielfalt
Boden-, Grund- und Oberflächenwasserschutz
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende/Zusammenschlüsse mit Flächen in Hessen (Rebflächen müssen in Weinbaukartei des Landes HE erfasst sein)
Rechtsgrundlage:
HALM 2-Richtlinien
Kerninhalte:
Aushängen von vorgeschriebenen Pheromonpräparaten zur Traubenwicklerbekämpfung
Ggf. Beitritt in Pheromongemeinschaft
Kein Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln mit dem gleichen Bekämpfungsziel
Flächenwechsel zulässig
Bis zum 1. März sind entleerte Pheromondispenser ordnungsgemäß zu Entsorgung
Fördersatz:
125 €/ha
Antragsfrist:
15. November
Maßnahmenlaufzeit:
5 Jahre
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Kooperationsmaßnahme
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
RP Darmstadt Dezernat Weinbau
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3 in Zusammenarbeit mit HMLU VII 1
Helena.Holderberg@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: