Wald in Hessen.

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Forstminister Jung bringt Gesetzentwurf für Novelle des Hessischen Waldgesetzes in den Landtag ein

Modernisierung mit Augenmaß sorgt für Bürokratieabbau und besseren Waldbrandschutz - erstmals werden Naturwaldflächen unter gesetzlichen Schutz gestellt.

Der Hessische Landtag hat am Dienstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes beraten. Mit einer moderaten Novelle des bewährten Gesetzes schafft das Land neue rechtliche Grundlagen für zukunftsfeste Wälder und erleichtert zugleich wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein, alle Waldfunktionen in einen fairen Ausgleich zu bringen und den klimafesten Waldumbau voranzubringen. Wir müssen Arten- und Klimaschutz mit der Erholungs- und Nutzungsfunktion in einen fairen Ausgleich bringen. Dafür brauchen unsere Försterinnen und Förster die Freiheit, mit ihrer Fachkompetenz die nötigen Maßnahmen umsetzen zu können. Das neue Waldgesetz stärkt ihre Position", erklärte Forstminister Ingmar Jung.

Waldbegriff modernisiert, Aufforstung vereinfacht

Mehr Flexibilität und mehr Vertrauen in die Praxis kennzeichnen die bisherige Forstpolitik der Landesregierung: So sorgen bereits die neuen Waldentwicklungsziele, die neue Forstliche Förderung sowie das FSC-Moratorium für die Zukunftsfähigkeit des multifunktionalen Waldes. Neben dem Management des Waldes hat das neue Waldgesetz auch die Naturwälder im Fokus: Zehn Prozent der hessischen Staatswaldfläche werden erstmals gesetzlich unter Schutz gestellt. „Damit legen wir auch den Schutz der Naturwälder in die Hände der Försterinnen und Förster – denn da gehört er hin“, betonte Forstminister Jung.

Mit dem neuen Waldgesetz werden zudem rechtssichere Schutzkategorien geschaffen und die Walderhaltungsabgabe praxisnah ausgestaltet. Das sorgt für Entbürokratisierung und Planungssicherheit: „Wir halten den Schutz von Bannwäldern hoch, schaffen zugleich rechtssichere Möglichkeiten zur regionalen und damit klimaschonenden Rohstoffgewinnung“, sagte Jung. Infrastruktur und Rohstoffgewinnung können künftig Hand in Hand gehen mit Walderhalt und einer zukunftsfähigen Waldentwicklung.  Auch bei der Ersatzaufforstung, also der Pflicht zur Wiederherstellung von Wald nach einer Rodung, sorgt das Gesetz für Vereinfachung und schnellere Verfahren, ohne den Walderhalt in Frage zu stellen. Das hilft Waldbesitzern und Projektträgern und stellt langfristig sicher, dass hessische Wälder davon profitieren.

Bessere Vorsorge gegen Waldbrände

Die Zahl der Waldbrände in Hessen nimmt seit Jahren zu, mit dem bisherigen Höchststand von mehr als 260 Brandereignissen im Jahr 2022. Das neue Gesetz stärkt deshalb die Vorsorge: „Wir schützen den Wald gemeinsam mit unseren Forstbehörden und den Feuerwehren. Die gute Zusammenarbeit wird künftig noch besser, etwa durch die flächendeckende Bereitstellung von Waldbrandeinsatzkarten“, erklärte Forstminister Jung.

Hintergrund: Ein modernes Gesetz mit Augenmaß

Das Hessische Waldgesetz stammt in seiner Grundstruktur aus dem Jahr 2013. Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen stellen keine komplette Neuausrichtung dar, sondern sind eine gezielte Modernisierung. Ziel ist ein handhabbares, zukunftsfestes Gesetz, das Waldnutzung und Waldschutz im Gleichgewicht hält. Forstminister Jung: „Wir stärken den Wald und die Menschen, die ihn schützen, bewirtschaften und besuchen.“

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