In Nordrhein-Westfalen wurde erstmals am 14. Juni 2025 die ASP nachgewiesen. Seitdem grassiert die hochansteckende Tierseuche in der Nähe zur hessischen Landesgrenze. Seither gab es dort 330 (Quelle: WebTSN; Stand: 11.02.2026) ASP-positive Wildschweinfunde. Ein aktuell positiv bestätigter Fund bei Bad Berleburg, Landkreis Siegen-Wittgenstein/NRW, zeigt wie wichtig es war, direkt konsequent zu handeln und einen rund 60 Kilometer langen, wildschweinsicheren Festzaun als Fernriegel zu bauen. „Hessen hat direkt nach Ausbruch der ASP in der Nähe zur Grenze zu Nordhessen alle möglichen Maßnahmen getroffen und eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche nach Hessen möglichst aufzuhalten“, so Staatsekretär Michael Ruhl.
Aktuell sind die Arbeiten am Festzaun weit vorangeschritten, wenn auch noch nicht vollständig abgeschlossen. Neben dem Festzaun sorgen Suchmaßnahmen im Grenzgebiet dafür, die Wildschweinbewegungen zu beobachten und tote Wildschweine zu finden. Diese Suchmaßnahmen werden nun auf Grund des aktuellen Falls nochmals verstärkt.
Staatssekretär Ruhl betonte, dass es jetzt sehr wichtig sei, dass die Jagdausübungsberechtigten im derzeit noch ASP-freien Grenzgebiet verstärkt Wildschweine bejagen. „Jedes erlegte Wildschwein hilft, dass sich die Seuche nicht weiter ausbreitet. Neben dem Zaunbau ist die Jagd das wichtigste Werkzeug, das zur Eindämmung der Seuche zur Verfügung steht. Allen Jägerinnen und Jägern gilt bereits jetzt mein besonderer Dank für ihre Unterstützung.“
Hessen wird aufgrund des ASP-Falls bei Bad Berleburg voraussichtlich von den einzurichtenden Sperrzonen betroffen sein. Die genauen Grenzen stehen aktuell noch nicht fest und werden in Abstimmung mit NRW, dem Bund und der EU festgelegt. Sicher ist, dass Teile des Landkreises Waldeck-Frankenberg in die Sperrzone I einbezogen werden müssen. Möglicherweise wird auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf von der Ausweitung der Sperrzone betroffen sein.
In der ringförmigen Sperrzone I wird zur verstärkten Jagd aufgerufen. Ziel ist, die Wildschweinpopulation in diesem Bereich deutlich zu verringern, um die Ansteckungsgefahr einzudämmen. Die Jagd auf alle Arten von Wild ist gestattet. Gleichwohl gibt es Einschränkungen für den Umgang mit erlegtem Schwarzwild. Dazu gehört unter anderem, dass alle erlegten und verendeten Wildschweine auf ASP untersucht werden müssen. Weitere Informationen werden den Verfügungen der Landkreise zu entnehmen sein, die kurzfristig veröffentlicht werden. Weitere Informationen sind auch unter www.schweinepest.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.
Ob Teile Hessens auch von der Sperrzone II betroffen sein werden, ist derzeit noch offen. In der Sperrzone II, die eng um das Kerngeschehen eingerichtet wird, gilt eine Leinenpflicht für Hunde, aber auch ein grundsätzliches Jagdverbot sowie Vorgaben für die Landwirtschaft bei der Ernte, um eine Beunruhigung und Versprengung der Wildschweine zu verhindern. Spaziergänger sollen auf den Wegen bleiben. Sollte dies der Fall sein, wird hierüber gesondert informiert.
Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen ist sie ungefährlich.