Jagdminister Ingmar Jung kommentiert die erfolgreiche Erste Lesung zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes wie folgt: „Herzlichen Glückwunsch an die Fraktion von CDU und SPD. Ich habe von der gesamten Opposition keine inhaltliche Kritik am Gesetzentwurf gehört.“ Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD hatten im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eingereicht. Dazu gab es breite Zustimmung in allen Redebeiträgen. Staatsminister Ingmar Jung begründete die Dringlichkeit der Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf: „Der Wolf ist ein gefährliches Raubtier, wir müssen auf die Angst der Weidetierhalter und der Bevölkerung reagieren.“
Jung führte aus, dass immer mehr Weidetierhalter aufgrund der Bedrohung durch den Wolf aufgeben. „Das ist fatal, denn sie leisten einen extrem wichtigen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft. Sie sorgen auch für Artenreichtum, Landschaftsschutz und Biodiversität.“
Um sie zu unterstützen, ändert die Landesregierung auch die Weidtierrichtlinie. Unbürokratische Entschädigung bei Rissereignissen und Förderung der Schutzmaßnahmen stehen dabei im Mittelpunkt.
Jung betonte, dass es wichtig ist, eine Trendwende zu erwirken, ehe die Wolfspopulation wie in anderen Bundesländern explodiert. „Für eine dauerhaft effektive Bestandsregulierung braucht es aber eine Änderung der FFH-Richtlinie und eine Änderung der Berner Konvention. Und auch die Bundesregierung muss sich endlich zum Schutz vor dem Wolf bekennen.“