Fördergelder deutlich erhöht – 550.000 Euro stehen jetzt zur Verfügung
Mit der neuen EU-Förderperiode hat Hessen die Fördergelder für die Imkerei annähernd verdoppelt. Damit stehen jährlich rund 550.000 Euro im Jahr zur Verfügung, um Projekte rund um die Biene in Hessen zu unterstützen. „Die Honigbiene und die vielen anderen Bestäuber, sind das Rückgrat der heimischen Landwirtschaft. Ohne sie kommt fast alles zum Stillstand! Als Land wollen wir dieser Bedeutung auch mit einer höheren Summe an Fördermitteln gerecht werden“, betont Landwirtschaftsminister Jung.
Was wird gefördert?
Künftig werden auch Investitionen der Einzelimker zum Aufbau, Ausbau bzw. Modernisierung ihrer Imkerei förderfähig. Registrierte Imkerinnen und Imker mit mehr als 25 Bienenvölkern können bei der Anschaffung von Gegenständen, Geräten und Maschinen, die der Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen dienen, finanzielle Unterstützung erfahren. Es kann eine Zuwendung in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.500 EUR, die maximale Zuwendung 10.000 EUR im Jahr. Neben der finanziellen Aufstockung des Fördertopfes wurden auch inhaltlich mehr Möglichkeiten geschaffen, Projekte zu fördern, um die hessische Imkerschaft zu unterstützen. Mit der neuen Förderperiode ist es möglich, größere, projektartige Schulungsmaßnahmen durchzuführen. Weiterhin werden mit den neuen Richtlinien züchterische Maßnahmen unterstützt. „Das hilft den Imkern, um hohe Verluste in den Bienenvölkern durch Schädlinge und Krankheiten vorzubeugen. So kann es uns in Hessen gelingen, eine robustere und nachhaltige Bienenhaltung zu erreichen“, so Staatsminister Jung. Auch den anhaltenden Klimawandel sieht die Branche mit Sorge. Das Land Hessen wird daher weiterhin die Betriebe dabei unterstützen, klimaangepasst zu wirtschaften. Das grundsätzlich überarbeitete und finanziell erweiterte Förderprogramm wird hierfür einen wichtigen Beitrag leisten.
Hintergrund:
Die Förderung des Imkereisektors wird auch in der Förderperiode 2023 - 2027 fortgesetzt. Hierzu wurden die bereitgestellten Fördermittel ab 2023 von zuletzt rund 300.000 EUR auf 550.000 EUR jährlich aufgestockt (hiervon 50% EU-Mittel) sowie die bestehenden Richtlinien an das neue EU-Recht angepasst und fachlich überarbeitet. Somit ist die Hessische Imkereiförderung integraler Bestandteil des GAP-Strategieplan der EU.
Detaillierte Informationen zur Förderung sind beim Regierungspräsidium Gießen abzurufen: