Seit Juni 2024 befindet sich das Land Hessen gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen im Kampf gegen die Ausbreitung der ASP. Nach der regionalen Eindämmung der Tierseuche durch den Bau von festen Zäunen, Suchen und dem Bergen der Kadaver sowie der Reduktion des Wildschweinebestands tritt Hessen nun in die nächste Phase der Seuchenbekämpfung ein: Das nächste Etappenziel sind Teilrückstufung von Sperrzonen in Südhessen.
Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) informierte hierzu im Rahmen von zwei weiteren Dialogveranstaltungen in Pfungstadt und Kiedrich gemeinsam mit den beteiligten Landkreisen zum aktuellen Stand. „Auch wenn positive ASP-Fälle in der Region immer seltener werden: Hessen befindet sich weiterhin aktiv in der Seuchenbekämpfung. Die ASP-Maßnahmen müssen konsequent fortgeführt werden. Und auch Bürgerinnen und Bürger können weiter mithelfen, indem sie die Tore der Zäune schließen“, erklärte Staatssekretär Michael Ruhl, Leiter des ASP-Führungsstabes im HMLU. Ruhl führte weiter aus: „Wir betreiben einen großen Aufwand gemeinsam mit Jägern, Landwirtschaft und Schweinehaltern, um die Tilgung zu erreichen und eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, müssen alle mitwirken und ihren Beitrag leisten.“
Etwa 400 Jäger, Landwirte, Winzer, Privatwaldbesitzer, Vertreter der Kommunen sowie interessierte Bürger nutzten die Gelegenheit zum persönlichen Austausch. Experten aus dem Landwirtschaftsministerium und den beteiligten Landkreisen standen vor Ort Rede und Antwort und erläuterten die Hintergründe zum Vorgehen.
Zahlreiche Grundvoraussetzungen für die Rückstufung
Staatssekretär Ruhl hob dabei besonders die von der EU festgelegten Kriterien hervor, die für eine Rückstufung einzelner Flächen erfüllt sein müssen. Demnach darf mindestens zwölf Monate lang kein Wildschwein neu an ASP verenden. Nachweislich muss die Seuche im Wildbestand getilgt sein, bestätigt durch kontinuierliche Suchen nach Fallwild (u. a. mit Kadaversuchhunden und Wärmebilddrohnen), dokumentierte Abschusszahlen und nur sehr wenige lebenden Wildschweine. Auch zur Prävention und zu Biosicherheitsmaßnahmen in den Hausschweinebeständen muss berichtet werden. Nur wenn alle diese Voraussetzungen nachgewiesen erfüllt wurden, kann eine Teilrückstufung erfolgen.
In der aktuellen Phase kann jeder neue Fall die Seuchenfreiheit erheblich ausbremsen, denn: Kommt es zu einem erneuten Ausbruch der ASP, sind Gebiete in einem Umkreis von mindestens zehn Kilometern vorerst von einer Rückstufung ausgeschlossen. Es müssen dann erneut zwölf Monate ohne neue ASP-Fälle dort vergehen, ehe eine Rückstufung beantragt werden kann.
Erster Teilrückstufungsantrag eingereicht
Bereits am 31. März wurde der länderübergreifend abgestimmte Antrag auf Teilrückstufung für das Kerngebiet „Beta“ und Gebiete nördlich der Weißen Zone des gesamten Ausbruchsgeschehens an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übermittelt. Hessen strebt damit an, genau dieses nordwestliche Gebiet herabzustufen. Der Antrag wurde am 2. April an die Europäische Kommission weitergeleitet, die ihn am 20. April akzeptiert hat. Nun müssen in den kommenden Tagen die EU-Mitgliedsstaaten über das Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, kurz SCoPAFF, über die Rückstufung entscheiden. Bei einem positiven Ergebnis könnten Teile des Rheingau-Taunus-Kreises sowie angrenzende Flächen im Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, in Wiesbaden und Frankfurt als frei von ASP ausgewiesen werden. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, das sieht auch das Bundesministerium so. Jetzt hoffen wir auch auf eine positive Rückmeldung von der EU“, betonte Ruhl.
Der Führungsstab und die Landkreise unterstrichen bei den beiden Informationsveranstaltungen zudem die enge und gute Zusammenarbeit. Die gemeinsam getroffenen Maßnahmen – Zaunbau, Kadaversuche mit Drohnenunterstützung, verstärkte Bejagung und Informationsarbeit vor Ort – zeigen Wirkung. Den höchsten Schutz vor weiteren ASP-Ansteckungen bietet neben der Wildreduzierung weiterhin ein vollständig geschlossener Zaun um das Kerngebiet. Es gilt weiterhin, Tore konsequent geschlossen zu halten und Schäden an den Festzäunen den zuständigen Veterinärbehörden zu melden.
Erneut richtete der Staatssekretär einen Appell an die Jägerschaft, die die Schwarzwildpopulation insbesondere in den sogenannten „Weißen Zonen“ bereits drastisch reduzieren konnte, deren Mithilfe aber weiter vonnöten ist. Eine Weiße Zone ist ein durch zwei feste Zäune begrenztes Sicherheitskorridor um das Kerngebiet, in dem Schwarzwild konsequent auf null reduziert wird. „Nur eine vollständig wildschweinfrei gehaltene Pufferzone kann mögliche Infektionsketten effektiv unterbrechen“, so Ruhl. Zugleich dankte er ausdrücklich den privaten Jägerinnen und Jägern, deren Engagement einen unmittelbaren Beitrag zum Seuchenschutz leistet.
Staatssekretär Ruhl betonte: „Es geht darum, wirtschaftlichen Schaden von der Region abzuwenden. Dafür brauchen wir Besonnenheit und die Mithilfe aller Beteiligten.“