Tische und Stühle stehen auf einem Dorfplatz

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hessen legt Investitionsförderung für das Gastgewerbe im ländlichen Raum neu auf

Dem Gasthaussterben entgegenwirken: Bis zu 30.000 Euro Zuschuss für Gastronomie und Hotellerie.

Hessen startet ein neues Investitionsförderprogramm für das Gastgewerbe im ländlichen Raum. Klein- und Kleinstbetriebe der Gastronomie und Hotellerie können ab sofort einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro beantragen. „Gasthäuser sind das Herz unserer Dörfer: Orte der Begegnung, der Geselligkeit und echter hessischer Lebensqualität. Mit dem Programm setzen wir trotz angespannter Haushaltslage ein deutliches Zeichen gegen das Gasthaussterben und stärken die Betriebe, die unsere Heimat lebendig halten. Wer als Gastwirtin oder Gastwirt den Mut hat, in die Zukunft seines Betriebs zu investieren, findet im Land Hessen einen verlässlichen Partner“, erklärte Heimatminister Ingmar Jung. „Wir setzen damit ein klares Signal für unsere Dörfer und Kleinstädte und wollen mit dieser direkten und unkomplizierten Förderung helfen, die Gasthäuser als wichtiges Stück Lebensqualität zu erhalten und in die Zukunft zu begleiten.“

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem bauliche Investitionen einschließlich Renovierungsarbeiten, die Anschaffung langlebiger Güter sowie Investitionen in moderne elektronische Systeme.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Maßnahme können bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 30.000 Euro übernommen werden. Damit schafft das Land verlässliche Rahmenbedingungen, um notwendige Maßnahmen und Projekte anzustoßen.

Eine Antragstellung ist für 2026 sowie für überjährige Anträge ab sofort bis Ende Oktober möglich.

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