Gruppenfoto bei der Auftaktveranstaltung zum Gewässermanager

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hessen startet weiteres Programm für lebendige Gewässer

Mit Gewässermanagern sorgt Hessen für lebendige, klimaresiliente und ökologisch intakte Flüsse und Bäche. Als Gewässermanager fungiert die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG). Sie unterstützt Städte, Gemeinden und Wasserverbände aktiv beim Projektmanagement, bei Genehmigungen und Fördermitteln, Flächenmanagement oder in der Öffentlichkeitsarbeit. Wir finanzieren das Projekt vollständig.

Hessens Flüsse und Bäche sollen lebendiger, klimaresilienter und ökologisch intakt werden. Bis 2027 müssen laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Gewässer in einen „guten ökologischen Zustand“ zu bringen. Doch angesichts des Fachkräftemangels und wachsender Aufgaben stoßen viele hessische Kommunen und Wasserverbände dabei an ihre Grenzen. Hier setzt das Land Hessen mit einer neuen Initiative an: Ein „Gewässermanager“ – beauftragt vom Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium (HMLU) – unterstützt Städte, Gemeinden und Wasserverbände gezielt bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsprojekten. Der Gewässermanager wird vollständig vom Land finanziert. „Mit dem Gewässermanager geben wir den Kommunen und Wasserverbänden konkrete Unterstützung für Ihre Aufgaben im Gewässerschutz. So können Projekte schneller realisiert werden – das ist gut für die Natur, für die Kommunen und für kommende Generationen“, erklärte Umweltstaatssekretär Michael Ruhl.

Der Gewässermanager ist ein externer Dienstleister, der Kommunen bei zentralen Aufgaben wie Projektsteuerung, Genehmigungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Vorbild für das neue Programm ist das erfolgreiche Projekt „100 Wilde Bäche für Hessen“.

Offizieller Startschuss für den Gewässermanager

Vergangene Woche fand das Auftakttreffen für den Gewässermanager statt: Das Hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium lud die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG), die künftig als Gewässermanager fungiert, sowie Vertreter der Regierungspräsidien – den oberen Wasserbehörden – zum Auftakt ein. Der Gewässermanager kann von allen Kommunen und Wasserverbänden genutzt werden, die mit den Regierungspräsidien und Landkreisen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen. In diesen Vereinbarungen verpflichten sich die Kommunen, die geplanten Renaturierungsmaßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeit- und Umsetzungsplans umzusetzen. Zum Start des Programms sind bereits 82 Kommunen in Hessen teilnahmeberechtigt. Die ersten Kommunen haben bereits unterzeichnet und setzten damit ein Zeichen für den Gewässerschutz. „Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sind ein wichtiger Schritt, um den ökologischen Zustand unserer Gewässer zu verbessern. Sie schaffen klare Ziele und geben allen Beteiligten eine verlässliche Grundlage, um die Maßnahmen zügig umzusetzen“, so Staatssekretär Ruhl.

Breites Leistungsspektrum des Gewässermanagers

Der Gewässermanager entlastet Kommunen und Wasserverbände umfassend:

  • Projektmanagement: Unterstützung bei der Vergabe von Ingenieur- und Bauleistungen sowie Überwachung von Zeit- und Umsetzungsplänen.
  • Genehmigungen und Fördermittel: Hilfe bei Genehmigungsverfahren und Anträgen auf Fördermittel.
  • Flächenmanagement: Unterstützung bei Grundstücksankäufen, -tausch und -nutzung.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Organisation von Gewässerschauen, Runden Tischen und Bürgerbeteiligungen.

Mit dem neuen Programm und der finanziellen Unterstützung setzt Hessen ein klares Zeichen für den Gewässerschutz und die Anpassung an den Klimawandel.

Hintergrund:

Das Programm ist zunächst bis 2027 ausgelegt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Die Regierungspräsidien und Landkreise schließen die Vereinbarungen mit den Gemeinden, Städten und Wasserverbänden ab und erteilen erforderliche Genehmigungen. Das Land Hessen beteiligt sich darüber hinaus mit einer Förderquote von 75 bis 95 % an den Planungs- und Baukosten gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz. 

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