StM Jung im Plenum

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Jagdminister Ingmar Jung begrüßt die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Mit großer Zustimmung hat der Hessische Landtag das Hessische Jagdgesetz geändert und unter anderem den Wolf in das Jagdrecht übernommen. Eine dauerhafte aktive Regulierung der Wolfspopulation kann erfolgen, sobald der Bund und die EU, wie angekündigt, den Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt haben.

Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD hatten im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und Neuregelung der Zuständigkeiten eingebracht.

Weidetierhalter sorgen für Landschaftsschutz und Biodiversität

„Der Wolf ist ein Raubtier und wir müssen auf die Angst der Weidetierhalter sowie der Bevölkerung reagieren“, erinnerte Staatsminister Jung am Donnerstag. Er führte aus, dass immer mehr Weidetierhalter aufgrund der wachsenden Wolfspopulation und damit der Bedrohung durch den Wolf unter Druck geraten. „Die Weidetierhaltung zu verlieren wäre fatal, denn sie leistet einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft. Sie fördert den Artenreichtum sowie die Biodiversität und ist ein elementares Instrument des Landschaftsschutzes.“ Um die Halterinnen und Halter von Weidetieren zu unterstützen, ändert die Landesregierung auch die Weidetierrichtlinie. Unbürokratische Entschädigung bei Rissereignissen und Förderung der Schutzmaßnahmen stehen dabei im Mittelpunkt. „Mehr Geld für Zäune allein, kann das Problem nicht lösen“, bekräftigte Jung erneut. „Der Wolf muss maßvoll bejagt werden können.“

Aktuell ist der Wolf europarechtlich noch streng geschützt. Die Landesregierung hat sich angesichts der Verbreitung des Wolfes für Lockerungen dieses strengen Schutzstatus eingesetzt - mit Erfolg: Nach monatelangen Debatten hatten sich die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten kürzlich auf eine Zustimmung zum Vorstoß der Kommission zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ verständigt – dies gilt als sicheres Zeichen für eine Zustimmung im EU-Umweltministerrat in der kommenden Woche. Bisher hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke diesen Schritt blockiert und so eine qualifizierte Mehrheit unter den Mitgliedstaaten verhindert. Für eine dauerhaft effektive Bestandsregulierung braucht es eine Änderung der FFH-Richtlinie sowie eine Änderung der Berner Konvention.

Bundesregierung ist in der Pflicht

Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung sagte zur Kursänderung der Bundesregierung: „Endlich hat die Ampelkoalition erkannt, dass ein schärferes Vorgehen gegen Wölfe dringend notwendig ist. Es ist höchste Zeit, dass in der EU in Regionen mit vielen Wolfsrudeln die Population eingegrenzt werden kann. Unser Ziel ist ein regional angepasstes Bestandsmanagement. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die nötigen weiteren Schritte auf EU-Ebene zügig vorangebracht und dann auch im Bundesrecht nachvollzogen werden.“ Hessen ist mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht nun vorbereitet, die Möglichkeiten der Entnahme zu nutzen. Bis dahin schafft das neue Jagdgesetz wichtige Voraussetzungen für einen effizienten Umgang mit sogenannten Problemwölfen unter Nutzung der engen bundesrechtlichen Entnahmemöglichkeiten.

Hessen hat die „Trendwende Wolf“ eingeleitet

„Heute ist ein guter Tag. Die Koalition schafft mit dem Gesetz eine wichtige Grundlage für einen ideologiefreien und realistischen Umgang mit dem Wolf. Das ist ein großer Erfolgt, lassen Sie uns feiern“, sagte Jung. Er betonte, dass es wichtig ist, einen Richtungswechsel zu erwirken, ehe die Wolfspopulation wie in anderen Ländern explodiert. Die wachsende Wolfspopulation bereitet in Hessen nicht nur den Weidetierhaltern Sorge, sondern vielerorts auch den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum. Bei diesem emotionalen Thema eine Trendwende einzuleiten, ist erklärtes Ziel der hessischen Landesregierung und war Teil des Sofort-Programms „11+1 für Hessen“. Landwirtschaftsminister Jung hat sich dazu unter anderem mit vielen Schäferinnen und Schäfern ausgetauscht und konkrete Handlungsfelder für mehr Schutz der Nutztierhaltung vor Wolfsübergriffen empfohlen. Im Mai haben dann die Regierungsfraktionen CDU und SPD den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in den Hessischen Landtag eingereicht. Neben der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht werden die Förderung für den Weidetierschutz sowie die Entschädigung für Tierhalter verbessert und das Wolfszentrum in die Zuständigkeit von Hessen-Forst übertragen. 

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