Für den Bau und Betrieb einer innovativen Phosphorrückgewinnungsanlage hat Umweltstaatssekretär Michael Ruhl eine Zuwendung in Höhe von 25.656.000 Euro an den Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) überreicht. Mit der Förderung wird ein zukunftsweisendes Projekt unterstützt, das einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Düngemittelproduktion leistet. „Wir unterstützen hier ein Projekt, das ökologische Verantwortung und technologische Innovation verbindet“, so Michael Ruhl bei der Übergabe in Darmstadt. „Die Phosphorrückgewinnung ist ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft als zentraler Pfeiler unserer Volkswirtschaft.“
In der geplanten Anlage wird Phosphor aus kommunalen Klärschlämmen aus der Region, vor allem Südhessen, zurückgewonnen. Dabei entsteht eine phosphorhaltige Asche, die als Ausgangsstoff für die Herstellung eines Düngemittels genutzt werden soll. Der gewonnene Phosphor kann somit erneut in den Stoffkreislauf eingebracht und für landwirtschaftliche Zwecke verfügbar gemacht werden.
Phosphor ist ein essenzieller, jedoch nur begrenzt verfügbarer Rohstoff. Durch die Rückgewinnung aus sekundären Quellen wird die Abhängigkeit von importierten Primärrohstoffen reduziert und gleichzeitig ein Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz geleistet. Das Projekt entspricht damit den Zielen einer nachhaltigen Rohstoffstrategie sowie den gesetzlichen Vorgaben zur Phosphorrückgewinnung.
Die geförderte Anlage in Darmstadt setzt auf moderne Verfahrenstechnologie und ermöglicht eine hochwertige Weiterverwertung der anfallenden Asche. Das daraus hergestellte Düngemittel erfüllt die Voraussetzungen für eine ressourceneffiziente und umweltverträgliche Nutzung in der Landwirtschaft. Durch die Einbindung der Phosphorrückgewinnungsanlage in die Periferie des Müllheizkraftwerks (MHKW) lassen sich erhebliche Synergien nutzen.
Die Umsetzung des Projekts ist bereits in vollem Gange. Mit der Inbetriebnahme der Anlage, die für Sommer 2028 geplant ist, wird ein weiterer Schritt hin zu einer nachhaltigen Nutzung wertvoller Nährstoffe erreicht.
Hintergrund
Seit dem Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung am 3. Oktober 2017 sind Kommunen zunehmend gefordert, ihre Entsorgungsstrategien umzustellen. Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm wird sukzessive eingeschränkt, ab 2029 gilt die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor – sofern der Phosphorgehalt mindestens 20 g/kg Trockenmasse beträgt.
Das Hessische Umweltministerium unterstützt gezielt Demonstrationsvorhaben und Machbarkeitsstudien für regionale und interkommunale Lösungen. Insgesamt wurden bislang Fördermittel in Höhe von rund sieben Millionen Euro bewilligt.