Die Förderrichtlinie zum Weidetierschutz wurde aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis erstmals überarbeitet und verbessert: „Die Weidetierhalterinnen und -halter leisten wertvolle Arbeit für den Naturschutz. Denn Weidetiere erhalten Wiesen, auf denen zahlreiche Arten Lebensraum finden. Zugleich ist auch die Rückkehr des Wolfes nach Hessen eine gute Nachricht für den Naturschutz. Um Konflikte zwischen Weidetierhaltung und Wolf zu vermeiden, unterstützen wir die Halterinnen und Halter beim Herdenschutz, insbesondere in der Schafhaltung, und verbessern diese Unterstützung stetig“, erklärte Landwirtschafts- und Umweltministerin Priska Hinz.
Bereits seit 2018, lange vor der Ansiedlung von Wölfen in Hessen, unterstützt das Land Hessen die Weidetierhaltung. Dies geschah zunächst durch die Förderung eines flächendeckenden Grundschutzes, 2021 kamen umfangreiche Hilfen für die Anschaffung und Unterhaltung von erhöhten Zäunen und von Herdenschutzhunden hinzu.
Pauschale Leistungen vereinfachen die Antragstellung
Der erweiterte Herdenschutz bedeutet für die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter einen hohen zusätzlichen Aufwand zu ihrer ohnehin harten Arbeit. Im Mittelpunkt der Überarbeitung der Richtlinie steht daher die vereinfachte Förderung dieser Arbeitsleistung. Hier werden aufwändige Nachweise durch eine pauschale Förderung ersetzt. Die Pauschalen betragen bei mobilen Zäunen 760 Euro je Kilometer Zaunlänge (mit Einzelnachweis bis zu 1.230 Euro je Kilometer), 235 Euro je Kilometer bei feststehenden Elektrozäunen und 1.920 Euro je Herdenschutzhund.
Außerdem wurde die Unterstützung bei der Haltung von Herdenschutzhunden, die bei Schaf- und Ziegenhaltungen mit mindestens 200 Tieren gefördert werden können, ausgeweitet und handhabbarer gestaltet. So besteht aufgrund der längeren Anlaufzeit zur Integration der Herdenschutzhunde in die Betriebe und die Nutztierherden nunmehr die Fördermöglichkeit auch außerhalb der Präventionsgebiete.
Mögliche Förderung für Rinder-, Pferde- oder Eselhaltungen
Neu ist zudem, dass auch Halterinnen und Halter von Rindern, Pferden oder Hauseseln eine Förderung erhalten, wenn ein amtlich bestätigter Wolfsübergriff auf die entsprechende Tierart in einem Wolfspräventionsgebiet vorgekommen ist. Möglich ist die Förderung für Halterinnen und Halter von Tieren bis zu einem Lebensalter von einem Jahr oder kleinwüchsige Rassen.
„Wir sehen die großen Anstrengungen und Sorgen, die die Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern mit der Rückkehr des Wolfes verbinden. Deshalb suchen wir auch weiterhin den Dialog mit den Tierhalterinnen und Tierhaltern. Sofern neue Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis vorliegen, greifen wir diese auf und sind bereit, die Förderrichtlinien danach auszurichten.“
Über die jetzige Anpassung hinaus bleibt es bei den umfangreichen Angeboten für die Förderung des Weidetierschutzes: Investitionen beispielsweise in Zäune, Zaunelemente, Materialien und Herdenschutzhunde werden in Höhe von 80 Prozent und maximal 30.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die Abwicklung der Förderung übernehmen die Landwirtschaftsämter der einzelnen Landkreise.