Priska HInz

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hinz bringt Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes in den Landtag ein

Umweltministerin Priska Hinz hat heute in 1. Lesung eine umfassende Novelle des Naturschutzgesetzes in den Hessischen Landtag eingebracht. Das Gesetz rückt mit seinen Neuerungen den Kampf gegen die größten Herausforderungen unserer Zeit in den Mittelpunkt - das Artensterben und die Klimakrise. Aktualität und Weitblick dieser Novelle suchen bundesweit ihresgleichen.

„Mit dem neuen Naturschutzgesetz schützen und stärken wir die natürlichen Lebensgrundlagen in Hessen. Sie sind Voraussetzung für unsere Zukunft“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz in ihrer Rede. „Gleich am Anfang des Gesetzes bringen wir unsere Ambition zum Ausdruck: Wir wollen eine Trendumkehr im hessischen Naturschutz und gehen über den reinen Erhalt von dem, was an Arten und Lebensräumen noch übrig ist, hinaus. Wir wollen vielmehr den Artenreichtum zurückholen und zerstörte Lebensräume wiederherstellen. Dabei denken wir Klimakrise und den Schutz der Artenvielfalt immer zusammen. Das sind die Ankerpunkte unserer umfassenden Gesetzesreform und darauf baut unser Handeln für eine lebenswerte Zukunft auf.“

Die Gesetzesreform im Überblick:

1. Grundsätze und Ziele: Artenreichtum zurückholen und Klimaschutz mitdenken

Die Trendumkehr weg vom Erhalt hin zur Erholung und Wiederherstellung der Artenvielfalt wird gleich zu Beginn im Gesetz verankert, genauso wie die Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen. Darüber hinaus wird klargestellt, dass alle in der Verantwortung sind, ihren Teil für den Arten- und Naturschutz beizutragen. Staat und Gemeinden gehen als Vorbild voran durch frühzeitige Einbindung des Naturschutzes und durch naturnahe Pflege und Bereitstellung von Grundstücken. Gleichzeitig wird das Recht auf Naturerlebnisse und Erholung in der freien Landschaft für alle Menschen verankert, denn nur wer die Natur schätzt, wird sie auch schützen. Das Wissen um die Lebensräume, Tiere und Pflanzen in Hessen ist ebenfalls wichtig für die Wertschätzung der Natur, weshalb die außerschulische Bildung gesetzlich festgeschrieben wird.

2. Schutz von Lebensräumen stärken

Der Schutz von Lebensräumen ist Voraussetzung für einen großen Artenreichtum. Wertvolle Lebensräume von Tier-, Pflanzen-, Flechten- und Pilzarten, die vom Aussterben bedroht oder von besonderem Rückgang betroffen sind, müssen so gesichert und entwickelt werden, dass sich die Bestände der Arten wieder erholen können. Da der Artenschwund auf Wiesen, Feldern und Äckern besonders drastisch ist, wird für diese Bereiche das Ziel gesetzlich festgeschrieben, auf 15 Prozent der Flächen der Natur Vorfahrt durch einen Biotopverbund zu geben. Auch die „Hessen-Lebensräume“ wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland (z.B. Bergmähwiesen in der Rhön) bleiben unabhängig von Bundesrecht landesgesetzlich geschützt.

Das Gesetz legt außerdem einen Schwerpunkt auf den Schutz jener Lebensräume, die von den Auswirkungen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen sind und gleichzeitig als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen. Dazu zählen Naturwälder, Moore und Auen.

3. Schutz von wildlebenden Tier- und Pflanzarten stärken

Die Gesetzesnovelle schafft neue Artenschutzinstrumente: Fördergebiete für den Artenschutz sind z.B. ein neues und bundesweit einmaliges Instrument, um Arten wie der Feldlerche oder dem Feldhamster zu helfen, die auf eine angepasste Bewirtschaftung von Feld- und Ackerflächen und auf ein Miteinander von Landwirtschaft und Naturschutz angewiesen sind (Feldflurprojekte 2.0). Für besonders bedrohte Arten werden außerdem verbindliche Artenhilfsprogramme im Gesetz vorgesehen. Bisher hatten die Artenhilfsprogramme lediglich einen Empfehlungscharakter.

Neben der Verstärkung von Maßnahmen werden einzelne Arten besser in den Blick genommen: Insekten bilden z.B. die artenreichste Gruppe aller Lebewesen und stellen gut 70 Prozent der Tierarten weltweit (Quelle: https://www.bfn.de/insektenrueckgangÖffnet sich in einem neuen Fenster, 18.01.2023). Deswegen bildet der Insektenschutz einen Schwerpunkt dieses Gesetzes: Zum einen werden Schottergärten verboten, denn Schotter ist kein Lebensraum. Zum anderen soll der Lebensraum von Insekten besser geschützt werden, die auf Dunkelheit (z.B. Nachtfalter) angewiesen sind. Der Sternenpark Rhön und die Sternenstadt Fulda zeigen, wie es geht. Darüber hinaus sterben jährlich Millionen Vögel durch den Anflug an Glasfassaden. Daher wird es im Gesetz eine bundesweit einzigartige Neuregelung geben, die festlegt, dass bei Neubau und grundlegender Sanierung bestehender Baukörper großflächige Glasfassaden und spiegelnde Fassaden zu vermeiden sind. Der Schutz von windenergiesensiblen Arten wie Rotmilan und Schwarzstorch wird ebenfalls gesetzlich verankert, weil Energiewende und Naturschutz keine Gegensätze sind, sondern einander bedingen.

4. Kooperation statt Konfrontation

Ohne Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Landwirtinnen und Landwirte geht es nicht. Deswegen wird ihre Rolle an vielen Stellen im Gesetz gestärkt durch Beteiligung, Förderung, Beratung und ein eindeutiges Bekenntnis zum Vorrang des Vertragsnaturschutzes und ihrer Rolle bei der Bewahrung der Kulturlandschaft. Die Unterstützung durch das Land ist dabei so stark wie bei keiner anderen Landesregierung zuvor.

5. Mitwirkung und Rolle der Naturschutzverbände und des Ehrenamts stärken

Die Naturschutzverbände sind ebenfalls unverzichtbare Partner des amtlichen Naturschutzes. Über 200.000 Menschen engagieren sich vor Ort in den Städten und Gemeinden, um unsere Heimat lebenswert zu erhalten. Weil wir um die Bedeutung des Ehrenamts im Naturschutz wissen, stärken wir auch seine Rolle: durch verbesserte und frühzeitige Beteiligung an Planungen, durch eine Stärkung der Naturschutzbeiräte, durch eine gesetzliche Verankerung der Landschaftspflegeverbände und durch viele Möglichkeiten der Mitwirkung im Ehrenamt, beim Schutz von Arten oder der Betreuung von Schutzgebieten.

Das Hessische Naturschutzgesetzes als Fundament aller Maßnahme für die Zukunft

„Mit Blick auf die Naturschutzmaßnahmen haben wir in den letzten Jahren schon ordentlich vorgelegt“, führte die Ministerin aus „Wir haben in dieser Legislaturperiode mit der Erweiterung des Nationalparks Kellerwald-Edersee, dem Grünen Band und den vielen Naturwäldern so viele neue Schutzgebiete ausgewiesen wie in keiner Legislaturperiode jemals zuvor. Das Hilfsprogramm für windkraftsensible Arten ist Vorbild für ein neues Bundesprogramm. Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz wurde die Grundlage für ein erfolgreiches Miteinander geschaffen, das dauerhaft mit einem deutlich erhöhten Mittelvolumen hinterlegt wurde. Mit der flächendeckenden Gründung von Landschaftspflegeverbänden, dem Zentrum für Artenvielfalt beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), der Biodiversitätsberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) und den Funktionsbeschäftigten Naturschutz bei Hessen-Forst sind außerdem die personellen Strukturen geschaffen worden, um die Herkulesaufgabe Naturschutz stemmen zu können. Man kann mit Fug und Recht sagen, wir haben eine Spitzenposition im Naturschutz unter allen Bundesländern. Darauf bin ich stolz. Mit der Novelle manifestieren wir gesetzlich unseren Weg und ich freue mich, diesen Weg weiterzugehen,“ so Hinz abschließend.

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