Mit der Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 am 14. Juli 2022 wurde das gesamte Landesgebiet in Hessen von der EU-Kommission als frei von Blauzungenkrankheit (BTV) und Boviner Virusdiarrhoe (BVD) anerkannt. Aufgrund der Anerkennung der BTV- und BVD-Freiheit fallen in den hessischen Betrieben weniger Kosten für Probenentnahmen und Untersuchungen an.
Für den Erhalt der Seuchenfreiheit müssen Vorsorgemaßnahmen eingehalten werden
Um den Seuchenfreiheitsstatus nicht zu gefährden, müssen bei der Aufnahme von Tieren, die den jeweiligen Tierseuchenerreger in sich tragen könnten, (bei BTV: Wiederkäuer und Kameliden; Bei BVD: Rinder, Bisons und Büffel) aus nicht BTV/BVD-freien Regionen von den Herkunftsbetrieben zusätzliche Garantien bezüglich der beiden Tierseuchen erfüllt werden. Nur durch dauerhafte Vorsorge kann der erreichte Freiheitsstatus aufrechterhalten werden.
Tiere aus anderen Mitgliedstaaten dürfen nur in hessische Betriebe gebracht werden, wenn sie von einem amtlichen Gesundheitszertifikat begleitet werden, in dem die besonderen Garantien bezüglich BTV und BVD von der für den Herkunftsbetrieb zuständigen Veterinärbehörde bescheinigt sind. Tiere aus nicht-BTV- oder nicht-BVD-freien Regionen in Deutschland benötigen kein amtstierärztliches Zeugnis. Allerdings müssen auch für diese Tiere negative Untersuchungsergebnisse für BTV und BVD vorliegen. Nähere Informationen erteilen die örtlich zuständigen Veterinärbehörden.
Im Falle von BTV ist in Abhängigkeit vom Alter der Tiere sogar eine Impfung vorgeschrieben. Gegen BVD geimpfte Rinder dürfen dagegen nicht mehr nach Hessen verbracht werden.
Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine virusbedingte Erkrankung, für die neben Wiederkäuern, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuern, auch Neuweltkameliden empfänglich sind. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides.
Bei der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) handelt es sich um eine Infektionskrankheit der Rinder, die durch ein Virus ausgelöst wird. Infizieren sich Rinder im ersten Drittel der Trächtigkeit mit dem Virus, kann die Infektion in der Gebärmutter auf das ungeborene Kalb übertragen werden. Als Folge werden immuntolerante, persistent infizierte Kälber geboren. Diese Kälber scheiden das Virus nach ihrer Geburt und während ihres gesamten Lebens in großen Mengen aus und stellen die wesentlichste Quelle für die Weiterverbreitung der Infektion dar. In der Regel sterben diese persistent infizierten Rinder vor dem Erreichen des zweiten Lebensjahres.
Geltungsbeginn: 21. April 2022
Mit dem Geltungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2022 wird die Bekämpfung der BTV und der BVD für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt. Mit der Listung als Tierseuchen der Kategorie C müssen Maßnahmen getroffen werden, damit sich diese Seuchen nicht in anderen Teilen der Union ausbreiten, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es Tilgungsprogramme für die jeweilige gelistete Seuche gibt. Diese Mitgliedstaaten bzw. Zonen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 gelistet. Bestimmungen für die Gewährung und Aufrechterhaltung des Status seuchenfrei in Bezug auf BVD und BTV sind unter anderem in der Verordnung (EU) 2016/429 sowie der zugehörigen Delegierten Verordnung 2020/689 geregelt.
Nähere Informationen zu BTV und BVDÖffnet sich in einem neuen Fenster