Die Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Hessen ist weiterhin hoch. Insbesondere in der Urlaubszeit steigt das Risiko durch mitgebrachte Lebensmittel, die aus Gebieten stammen, in denen die ASP vorkommt. Dazu zählen beispielsweise Regionen in Italien, Griechenland, Kroatien, Polen, Rumänien und Ungarn. Das hessische Landwirtschaftsministerium bittet daher darum, Sicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten.
Lebensmittelreste sicher entsorgen
Das Virus der ASP kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch kontaminiertes Material wie beispielsweise Fleisch- oder Wurstreste von an der ASP erkrankten Schweinen oder Wildschweinen übertragen werden. Insbesondere unachtsam in der Natur entsorgte Lebensmittelreste, die Schweinefleisch enthalten, stellen ein Risiko für die Verbreitung des Virus dar. Denn weggeworfene Speisereste, beispielsweise an Autobahnen, Landstraßen oder Wanderwegen, werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Das Ministerium bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, Speisereste nur in verschließbaren Müllbehältern zu entsorgen und diese auf keinen Fall in der Natur zurückzulassen.
Hausschweine vor einer Infektion schützen
Auch alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter sind aufgerufen, ihre Tiere vor einer Infektion mit dem Virus der ASP zu schützen, indem sie die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einhalten und keine Fleisch- oder Wurstwaren mit in ihren Betrieb nehmen. Zudem sollten alle Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor dem Beginn der Tätigkeit in hessischen Betrieben darauf hingewiesen werden, dass Speisereste auf keinen Fall an Schweine verfüttert werden dürfen.
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Die ASP ist keine Zoonose, also keine zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit und daher für den Menschen ungefährlich. Bei Haus- und Wildschweinen verläuft eine Infektion mit dem Virus der ASP jedoch in der Regel tödlich. Da eine Impfung nicht verfügbar ist und auch in absehbarer Zeit nicht verfügbar sein wird, ist die Verhinderung eines Seucheneintrags die wichtigste Maßnahme.
Seit 2014 tritt die ASP in verschiedenen Ländern der EU auf. Die ersten Fälle der ASP bei Wildschweinen in Deutschland wurden im September 2020 in Brandenburg, nahe der Grenze zu Polen, bestätigt. Im Oktober 2020 erfolgten erste Nachweise bei Wildschweinen in Sachsen und im November 2021 in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wurde das Virus in fünf Schweine haltenden Betrieben in Brandenburg sowie in jeweils einem Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Baden-Württemberg nachgewiesen.
Nähere Informationen zur ASP sind auf der Internetseite des HMUKLV eingestellt:
https://umwelt.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen
Eine Übersicht über die von Ausbrüchen der ASP betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/Öffnet sich in einem neuen Fenster