Hessens Verbraucherschutzministerin Priska Hinz begrüßt die Entscheidung des Bundesrats für mehr Transparenz bei der Wahl des Strom- oder Gasversorgers. Die Länderkammer hat am Freitag einen hessischen Vorschlag im Kampf gegen überraschende Lieferstopps beschlossen. Er sieht vor, dass die Versorger erklären sollen, wieviel Strom und Gas sie für welchen Zeitraum eingekauft haben. „Ich möchte verhindern, dass wieder Zehntausende in die teure Ersatzversorgung fallen, weil sich ihr Anbieter verzockt hat“, sagte Hinz. Vor allem Billiganbieter hatten zuletzt ein Geschäftsmodell verfolgt, sich auf dem Energiemarkt kurzfristig mit Strom oder Gas einzudecken, was oft günstiger war als bei langfristigen Verträgen. Die gestiegenen Energiepreise hatten dann dazu geführt, dass dieses Modell nicht mehr funktionierte und Anbieter tausende Verträge kurzfristig kündigten.
Hessens Vorschlag sieht eine schnell und einfach umsetzbare Regulierung vor. Mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes können Anbieter verpflichtet werden, offenzulegen, inwieweit sie ihre Lieferungen kurz oder langfristig beziehen. Die Gewichtungen können Verbraucherinnen und Verbrauchern Aufschluss darüber geben, ob es sich um verlässliche Anbieter handelt. Die Informationen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Vergleichsportalen zur Verfügung gestellt werden.
„Je langfristiger die Beschaffung gesichert ist, desto stabiler sind die Preise“, erklärte die Ministerin. Die Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes solle vom Bund finanziell so ausgestattet werden, dass sie kurzfristig erkennen und melden kann, wenn sich die Quoten verändern. Hinz hatte ihren Vorschlag im Vorfeld mit den Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale Hessen erarbeitet.
Von der Änderung profitieren nicht nur die Kundinnen und Kunden. „Auch die Energieversorger haben etwas davon. Denn durch die Offenlegung wird klar, wer zockt und wer nicht. Der hessische Regulierungsvorschlag sei auch eine gute Ergänzung zu den Regelungen der Bundesregierung, die im sogenannten „Osterpaket“ beschlossen wurden. Das Paket sieht eine Verpflichtung der Energielieferanten vor, sowohl bei Aufnahme als auch bei Beendigung ihrer Tätigkeit die Bundesnetzagentur sowie Kundinnen und Kunden zu informieren. Eine dreimonatige Frist vor einem Marktaustritt gibt Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit sich nach alternativen Energielieferanten umzusehen.