Hessen hat ein neues Landesnaturschutzgesetz. Die umfangreiche Gesetzesnovellierung wurde heute im Landtag beschlossen. „Der Verlust von Arten und Lebensräumen findet trotz aller Unterstützungsmaßnahmen auch in Hessen statt. Deshalb brauchen wir einen Rechtsrahmen, der ermöglicht, die biologische Vielfalt nicht nur zu erhalten, sondern zerstörte Lebensräume wiederherzustellen und damit Artenreichtum zurückzuholen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz heute im Hessischen Landtag.
Arten- und Klimaschutz zusammen denken
Artenschutz und Klimakrise werden im Gesetz konsequent zusammen gedacht. So schafft das Gesetz beispielweise verbesserte Bedingungen für Lebensräume, die von den Auswirkungen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen sind und gleichzeitig als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen: Moore werden besser geschützt, Auen wiedervernässt und die Schaffung von Naturwäldern als CO2-Senke auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert.
Fördergebiete für den Artenschutz
Neu und bundesweit einmalig im Gesetz ist die Möglichkeit, Fördergebiete für den Artenschutz zu schaffen. „Somit können wir unsere Kräfte für bedrohte Arten auch außerhalb klassischer Schutzgebiete bündeln“, erklärte die Umweltministerin. Zugute kommt das Arten wie dem Feldhamster. Die Ackerfläche als sein Lebensraum eignet sich nicht als Naturschutzgebiet. Hier greifen die neuen Fördergebiete Artenschutz, die die erfolgreichen Feldflurprojekte in die Fläche bringen und Fördermaßnahmen bündeln werden.
Insektenschutz im Fokus
Den Insektenschutz in Hessen stärkt das Gesetz gleich an verschiedenen Stellen. Zum Beispiel durch den Schutz von Lebewesen vor Beleuchtung: „Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wollen wir überflüssige Lichtverschmutzung zukünftig vermeiden“, erklärte Umweltministerin Hinz. Hessen ist das erste Bundesland, das den Schutz der Nacht als Ziel seines Naturschutzes gesetzlich verankert. Auch Schottergärten sind in Hessen künftig verboten. „Schotter ist kein Lebensraum, weder für Pflanzen noch für Tiere“, so Priska Hinz.
Um die Artenvielfalt zurückzugewinnen, müssen alle mitwirken. Das machte die Ministerin in ihrer Rede deutlich: „Das neue Naturschutzgesetz kann seine positive Wirkung nur entfalten, wenn alle ihren Teil beitragen. Dazu gehören Naturschutz im Haupt- und Ehrenamt, die Flächenbesitzenden und Landnutzenden, die Kommunen und wir alle. Die biologische Vielfalt schützen bedeutet: Wir schützen unser Lebensgrundlagen und unsere Zukunft.“