Nachdem der zweite von insgesamt fünf Förderaufrufen ausgelaufen ist, zieht die für die Entwicklung der ländlichen Räume zuständige Landwirtschaftsministerin Priska Hinz eine erste Bilanz: „Seit Herbst 2021 wurden rund 3,7 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt und damit 99 Betriebe unterstützt“, erklärte die Ministerin. „Gefördert werden grundsätzlich alle Investitionen, welche die Zukunftsfähigkeit einer Gaststätte stärken, etwa eine moderne Küchenausstattung oder die Neugestaltung des Gastraums, eine Vergrößerung des Außengeländes oder sonstige bauliche Investitionen wie eine neue Dacheindeckung.“
Gaststätten sind wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens
„Als Orte der Begegnung und des geselligen Zusammentreffens sind Restaurants, Kneipen und Bars unverzichtbar für jedes Dorf. Mit kulinarischen Angeboten und oftmals regionaler Küche locken sie Gäste aus Nah und Fern und stärken damit die Wertschöpfung vor Ort“, betonte Hinz. Das hessische Gaststättensonderprogramm geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück und hat durch die Corona-Pandemie noch einmal an Bedeutung gewonnen. „Deswegen wurde die ursprünglich geplante Förderquote nochmal angehoben, sodass wir jetzt 45 Prozent der zuschussfähigen Kosten bei einer maximalen Fördersumme von 200.000 Euro übernehmen“, so die Ministerin.
Antragstellung im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs noch bis 12. Oktober möglich
Insgesamt wurden für das Programm, das bis Ende 2023 läuft, 10 Millionen Euro Landesmittel bereitgestellt. Aktuell läuft der dritte Förderaufruf, im Rahmen dessen Betriebe bis zum 12. Oktober neue Anträge stellen können. Zwei weitere Förderaufrufe sind im Frühjahr und im Herbst 2023 vorgesehen. Antragsberechtigt sind alle Betriebe, die in ländlichen Räumen liegen. In Absprache mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) wurde die bisherige Gebietskulisse sogar nochmals ausgeweitet und zusätzliche Orte sind aufgenommen.
Die Gebietskulisse und alle weiteren Informationen zum Förderangebot stehen im Internet zur Verfügung auf der Seite der WIBank, bei der auch die Anträge eingereicht werden müssen ( WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster).