Das Hessische Umweltministerium weist auf die Gefahr der Ansteckung mit der Geflügelpest bei der der Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen hin und bittet Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der aktuellen Situation auf die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu verzichten. Aktuell werden in Deutschland zahlreiche Ausbrüche der Geflügelpest in Zuchtgeflügelhaltungen festgestellt. Die Eintragsquellen sind sehr häufig Ausstellungen, bei denen naturgemäß Kontakte zu Geflügel aus einer Vielzahl an Herkunftsbetrieben bestehen. Insbesondere durch die Zusammenkunft von Vögeln aus vielen verschiedenen Tierhaltungen besteht ein hohes Risiko für die Verbreitung der Geflügelpest zwischen Vogelbeständen.
Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat am Mittwoch den zweiten Nachweis der Geflügelpest in Hessen im aktuellen Winterhalbjahr bestätigt. Nachdem in einem Betrieb in der Gemeinde Münchhausen im Landkreis Marburg-Biedenkopf mehrere Hühner verendet waren, veranlasste der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Marburg-Biedenkopf weitere Untersuchungen. Da die im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor durchgeführten Untersuchungen mit positivem Ergebnis auf aviäre Influenzaviren verliefen, wurden die Proben zur Bestätigung des Befundes an das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut gesendet. Die Infektion wurde wahrscheinlich über eine Geflügelausstellung in Nordrhein-Westfalen, die der betroffene Tierhalter mit einigen seiner Tiere besucht hatte, in den Bestand eingeschleppt. Mittlerweile sind auch Bestände in anderen Bundesländern betroffen, aus denen Geflügel auf der gleichen Ausstellung präsentiert wurde. Bereits am 9. November 2022 wurde der in diesem Winterhalbjahr erste Ausbruch der Geflügelpest in Hessen in einem Geflügelbestand in der Stadt Hungen im Landkreis Gießen nachgewiesen.
Aufruf zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen
Gemäß der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, ist davon auszugehen, dass die Geflügelpestviren ganzjährig im europäischen Raum und damit auch in Hessen in der heimischen Wildvogelpopulation vorhanden sind. Um einen Eintrag in hessische Geflügelhaltungen zu vermeiden, appelliert das Hessische Umweltministerium an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Sicherheit ihrer Betriebe zu prüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei der zuständigen Veterinärbehörde verpflichtet, sofern dies noch nicht erfolgt sein sollte. Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel, an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subty-pen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Als natürliches Reservoir gelten Wildvö-gel, insbesondere Wasservögel. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Daher sollte der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermieden werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind unter dem folgenden Link ein Merkblatt mit Hinweisen zu
Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen sowie ein Merkblatt mit Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar: https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest