Hühner in einem Stall.

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Viruserkrankung in Deutschland: Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten

Das Hessische Landwirtschaftsministerium appelliert an die Geflügelhalter, um ihre Tiere vor dem Virus zu schützen.

Seit September wird das Geflügelpest-Virus wieder vermehrt in Hausgeflügelhaltungen und in der Wildvogelpopulation in Deutschland nachgewiesen. Nach einem Rückgang der Fallzahlen in den Sommermonaten wurde auch in Hessen Ende September bei Nilgänsen in Kassel die niedrigpathogene aviäre Influenza festgestellt.

Zwar stufte das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikoeinschätzung Anfang September das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von Geflügelpestviren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands derzeit noch als moderat ein. In den vergangenen Wochen wurden jedoch Ausbrüche in Geflügelhaltungen in Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Thüringen nachgewiesen. Mehrere Tausend Hühner, Enten und Gänse mussten deshalb getötet werden. Aviäre Influenzaviren wurden außerdem in der Wildvogelpopulation in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz nachgewiesen.

Im Zusammenhang mit dem Vogelzug und den kälteren Temperaturen steigt das Risiko für einen Eintrag des Virus in die hessischen Hausgeflügelhaltungen. Aufgrund der vorliegenden Daten muss bereits von einer erhöhten Viruszirkulation im Wildvogelbereich ausgegangen werden. Daher sollten alle hessischen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Biosicherheit ihrer Betriebe jetzt prüfen, optimieren und konsequent umsetzen.

Biosicherheitsmaßnahmen und regelmäßige Kontrolle der Tiere

Das Hessische Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in Hessen ihre Betriebe durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen vor dem Eintrag des Virus schützen können. Der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Besonders darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben. Neben der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Auch Wildtierauffangstationen, Zoos, Tierparks oder Tierheime, die Wildvögel aufnehmen, sollten strenge Hygienemaßnahmen beachten.

Geflügel- oder Vogelausstellungen sollten nur unter Einhaltung von hohen Biosicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung durchgeführt werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkünfte und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollte unbedingt vermieden werden. Im eigenen Interesse sollte auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen möglichst verzichtet werden. Zwischen den Besuchen von mehreren Ausstellungen hintereinander wird die Einhaltung einer 21-tägigen Karenzzeit empfohlen. In dieser Zeit sollte im Bestand besonders sorgfältig auf das Vorhandensein von Krankheitsanzeichen geachtet werden.

Bürger sollen kranke oder tote Wildvögel melden

Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Hintergrund

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subty-pen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann. Als natürliches Reservoir gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel. Die Geflügelpest-Viren sind sehr stark an Vögel angepasst, daher kommen Infektionen anderer Tierarten und von Menschen selten vor. Bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel können sich in seltenen Fällen Menschen und andere Säugetiere anstecken und erkranken. Daher sollte der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln vermieden werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Auf der Homepage des Hessischen Landwirtschaftsministeriums sind Merkblätter mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen, zu Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln und zur Durchführung von Geflügelausstellungen abrufbar: https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest

 

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