Kuhschnauze

Bovine Herpesvirus Infektion Typ 1

Bovine Herpesvirus Infektion Typ 1 ( BHV1) ist eine Infektionskrankheit bei Rindern, die in unterschiedlichen Krankheitsbildern auftreten kann, für Menschen aber ungefährlich ist. Die Verlaufsformen äußern sich bei den Tieren entweder in Erkrankungen der oberen Luftwege oder mit Entzündungen im Geschlechtstrakt und möglichen Fruchtbarkeitsstörungen.

Die BHV1-Infektion gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit ist, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich und können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten. Das macht die BHV1-Sanierung in Rinderbeständen sehr schwierig.

Hessen ist BHV1-freie Region

Die Bemühungen um die Sanierung der Rinderbestände in Hessen sind jetzt so weit vorangeschritten, dass Hessen nunmehr die Voraussetzungen für die Anerkennung als BHV1-freies Gebiet nach Artikel 10 der Richtlinie Nr. 64/432/EWG erfüllt und einen entsprechenden Antrag bei der EU-Kommission gestellt hat.

Mit einer Anerkennung als BHV1-freies Gebiet schließt Hessen zu den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen und Bayern auf. In der EU haben bisher Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden und die Provinz Bozen in Italien den Status „BHV1-frei". In diese Länder und Staaten können Rinder in Zukunft ohne Zusatzgarantien transportiert werden. Eine Attestierung als BHV1-frei ist hier nicht mehr erforderlich.

Darüber hinaus gelten dann auch für Hessen die höheren Gesundheitsanforderungen für Rinder, die aus nicht anerkannten Gebieten Deutschlands oder Mitgliedstaaten hierher geliefert werden. Diese Rinder müssen in Quarantäne gehalten, dort auf die BHV1-Infektion untersucht werden und dürfen nicht geimpft sein. Schlachtrinder können ohne den Status „BHV1-frei" nur noch dann nach Hessen verbracht werden, wenn sie unmittelbar zum Schlachthof kommen.

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