Ein Rothirsch steht im hohen Gras und schaut in die Kamera. Im Hintergrund ist ein zweites Tier zu sehen.

Epizootische Hämorrhagie (der Hirsche)

Die Epizootische Hämorrhagie (Epizootic haemorrhagic disease, EHD) ist eine virale Infektionskrankheit bei Wiederkäuern, welche durch das Virus der Epizootischen Hämorrhagie (EHDV), ein Orbivirus aus der Familie der Reoviren, verursacht wird.

Übertragung

Bisher sind mindestens 7 Serotypen von EHDV bekannt. EHDV wird vergleichbar mit dem Virus der Blauzungenkrankheit von Gnitzen, blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides, von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege verbreitet. Empfänglich für die Tierseuche ist v.a. der Weißwedelhirsch in Nordamerika, worauf der Name „Epizootische Hämorrhagie der Hirsche“ verweist. Diese Hirsche zeigen auch deutliche Krankheitssymptome und weisen nach einer Erkrankung die höchsten Todesraten auf. Auch andere Wildtierarten, wie z.B. Antilopen, sind für das Virus empfänglich. Symptomatisch erkranken können aber auch Rinder. Schafe und Ziegen sind gar nicht oder nur schwer infizierbar.

Ungefährlich für Menschen

Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden und unterliegen keinen Handelsbeschränkungen. Ein Eintragsrisiko bzw. eine Weiterverbreitung des Virus der Epizootischen Hämorrhagie besteht

  • durch die Ausbreitung lebender, infizierter Vektoren (Gnitzen) mit dem Wind,
  • durch die Einschleppung infizierter Vektoren (Gnitzen) mit dem Handel und Verkehr oder
  • durch den Handel mit infizierten Tieren, deren Sperma, Embryonen und Eizellen.

Aktuelle Lage

Bis Ende 2022 erstreckte sich das Verbreitungsgebiet des EHDV über Nord- und Südamerika, Australien, Asien und Afrika. Auch Mittelmeer-Anrainer-Staaten wie Israel, Türkei Marokko und Tunesien waren betroffen.

Im November 2022 trat das EHDV erstmals in Mitgliedstaaten der EU auf. EHDV vom Serotyp 8 (EHDV8) wurde auf den italienischen Inseln und in Südspanien nachgewiesen. Anfang Oktober 2023 wurde in der Presse von ersten Fällen in Frankreich in der Nähe der spanischen Grenze berichtet.

Entgegen Meldungen über den Nachweis des Virus bei einem Kalb in der Schweiz im Oktober 2023, hat sich dieser Fall nicht bestätigt. Die Schweiz gilt daher weiterhin als „frei von EHD“.

Die EHD weist viele Gemeinsamkeiten mit der Blauzungenkrankheit auf. Anhand der Krankheitssymptome können beide Tierseuchen nicht voneinander unterschieden werden. Krankheitssymptome können u.a. Fieber, Mattigkeit, Wassereinlagerungen in das Gewebe (Ödeme), Blutungen in das Gewebe (Hämorrhagien), Atembeschwerden und Lahmheiten sein. Eine Feststellung der EHD ist nur durch einen Virusnachweis im Labor möglich.

Im Gegensatz zur Blauzungenkrankheit treten Krankheitssymptome unter den Nutzwiederkäuern bei der EHD eher bei Rindern auf. Schafe und Ziegen sind gar nicht oder nur schwer infizierbar. Die Todesrate bei Rindern ist in der Regel gering. Insbesondere in Milchviehhaltungen kann es aber zu erheblichen Einbußen in der Milchleistung kommen.

Im Rahmen der Tierseuchenüberwachung sollte deshalb die passive Überwachung in Hessen verstärkt werden. Das bedeutet, dass insbesondere Rinder mit Krankheitssymptomen, die auf die Epizootische Hämorrhagie hindeuten könnten, auf eine Infektion mit dem EHDV und zusätzlich auch auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet werden sollten.

Gegen EHD steht kein Impfstoff zur Verfügung.

Da die Tierseuche über Stechmücken der Gattung Culicoides, sogenannte Gnitzen von Tier zu Tier übertragen wird und aktuell kein Impfstoff zum Schutz der Tiere zur Verfügung steht, besteht die einzige Möglichkeit, die Infektion empfänglicher Tierarten zu verhindern darin, diese vor Angriffen der Gnitzen zu schützen. Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an und legen ihre Eier bevorzugt in nassen, mit organischen Stoffen angereicherten Boden, Schlamm oder Mist ab. Um die Tiere bestmöglich vor Angriffen von Gnitzen zu schützen, sollten diese entsprechend der Herstellerangaben mit Repellentien behandelt und wenigstens in der Flugzeit der Gnitzen aufgestallt werden. Mögliche Brutstätten der Gnitzen (z.B. Regentonnen) sollten möglichst entfernt werden.

Die EHD ist eine nach EU-Tierseuchenrecht gelistete Tierseuche der Kategorie D und E. Das bedeutet, dass Beschränkungen im innergemeinschaftlichen Handel gelten, wenn ein Land keinen EHD-Freiheitsstatus besitzt.  

Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden und Cerviden, die in andere Mitgliedsaaten und nicht ausschließlich zur Schlachtung verbracht werden sollen, dürfen nur aus Betrieben stammen, in deren Umkreis von 150 km sich kein Betrieb befindet, in dem in den letzten 2 Jahren EHD festgestellt wurde.

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