Gesetzesabkürzungen zum Strahlenschutzgesetz

Atom- und Strahlenschutzrecht

Das Atomgesetz (AtG)Öffnet sich in einem neuen Fenster bildet die gesetzliche Basis für die Errichtung, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen. Der Begriff "kerntechnische Anlage" umfasst neben den kommerziell betriebenen Leistungsreaktoren zur Stromerzeugung auch alle anderen nach Atomgesetz genehmigten Anlagen. Dies sind z. B. Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung (z. B. Anreicherungsanlagen, Brennstofffabriken und Abfallbehandlungsanlagen), aber auch Zwischenlager und Forschungsreaktoren an Universitäten und Forschungsinstituten.

Das Atomgesetz schafft auch die rechtliche Grundlage für die staatliche Aufsicht über den Umgang und den Verkehr mit radioaktiven Stoffen, sowie die Beförderung radioaktiver Stoffe.

Der Gesetzgeber hat im Atomgesetz die staatliche Aufsicht über Kernkraftwerke im Hinblick auf ihre besondere Bedeutung den obersten Landesbehörden zugewiesen. Das bedeutet, dass die Aufsicht im Auftrag des Bundes erfolgt und somit der Gesetz- und Zweckmäßigkeitsaufsicht, sowie den Weisungen des hierfür zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)Öffnet sich in einem neuen Fenster unterliegt.

Neben den kerntechnischen Anlagen am Standort Biblis (Kernkraftwerk im RückbauÖffnet sich in einem neuen Fenster und ZwischenlagerÖffnet sich in einem neuen Fenster) liegt die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle bei der Orano NCS GmbHÖffnet sich in einem neuen Fenster in Hanau in der Zuständigkeit der hessischen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde.

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)Öffnet sich in einem neuen Fenster trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung sowohl bei bestehenden als auch bei geplanten Expositionssituationen sowie bei Notfällen.

Neben diesen zentralen Gesetzen AtG und StrlSchG existiert eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen, die Teilgebiete im Atom- und Strahlenschutzrecht regeln und näher spezifizieren, z.B. Standortauswahlgesetz, Strahlenschutzverordnung, Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung und viele mehr. Eine Übersicht hierüber gibt z.B. das BASEÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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