Lebensmittelüberwachung

Risikoorientierte Kontrollen

Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt risikoorientiert. Betriebe mit einem höheren Risiko werden häufiger kontrolliert.

Das Risiko eines Betriebes bestimmt sich aus der Betriebsart und den Produkten, die er herstellt bzw. verkauft (Produktrisiko), und Faktoren, die der Betriebsinhaber direkt beeinflussen kann, wie bisheriges Verhalten des Unternehmers (Einhaltung von Rechtsvorschriften, Rückverfolgbarkeit, Schulung des Personals), Verlässlichkeit der Eigenkontrollen (HACCP-Verfahren, eigene Produktuntersuchungen, Temperatureinhaltung) und das Hygienemanagement (bauhygienischer Zustand, Produktionshygiene, Personalhygiene, Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfung). Die Risikokategorie wird in der Regel einmalig definiert. Alle weiteren Hauptmerkmale sind flexibel und werden bei den Vor-Ort-Kontrollen durch die Vollzugsbehörden anhand der Kontrollergebnisse festgelegt.

In Abhängigkeit von den Ergebnissen der risikoorientierten Beurteilung von Betrieben sind Kontrollhäufigkeiten von täglich bis mindestens einmal in drei Jahren einzuhalten. Anhand der Risikokategorie der Betriebe und der vor Ort bestimmten Werte für die übrigen Merkmale errechnen sich die Kontrollfrequenz und der nächste Kontrolltermin des Betriebes.

Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung (EG) Nr. 882/2004 am 01.01.2006 über amtliche Kontrollen zur Überwachung des Lebensmittel- und Futtermittelrecht sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet amtliche Kontrollen

  • regelmäßig
  • risikobasiert und
  • in angemessener Häufigkeit durchzuführen.

Hierzu wurde durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher VorschriftenÖffnet sich in einem neuen Fenster (AVV Rüb) vom 20. Januar 2021 ein auf die rechtlichen und fachlichen Inhalte des EU Hygienepaketes ausgerichtetes dokumentiertes und somit transparentes Beurteilungssystem etabliert. Die Risikobeurteilung für Lebensmittelbetriebe trägt dazu bei, dass Betriebskontrollen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nach risikoorientierten Gesichtspunkten ausgerichtet werden.

Der Mehrjährige Nationale KontrollplanÖffnet sich in einem neuen Fenster (MNKP) wird von jedem EU-Mitgliedsstaat erstellt. In diesem Plan wird das Kontrollsystem vom Erzeuger bis zum Verbraucher beschrieben. Im MNKP werden die strategischen Zielsetzungen für die Kontrolle in Deutschland dargelegt.

In diesem Plan sollen die Ziele, die sich die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Kontrolle zur Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Pflanzengesundheit gesetzt haben, benannt werden. Darüber hinaus müssen die Instrumente sowie die Strukturen, einschließlich der personellen und materiellen Ausstattung, die zur Erfüllung dieser Ziele zur Verfügung stehen, in dem Plan aufgeführt werden. Die Gemeinschaftskontrollen der Kommission werden sich in Zukunft auf die Überprüfung der Umsetzung des MNKP konzentrieren. Um dem föderalen Aufbau Deutschlands Rechnung zu tragen, wurde der MNKP der Bundesrepublik Deutschland in einen Rahmenplan und 16 Länderpläne untergliedert.

Im Rahmenplan (Teil I) werden Organisation, Aufgaben und Strukturen von Bundesbehörden und –Instituten sowie Bund/Länder- und Länder-Gremien bzw. Arbeitsgruppen und deren Kooperation und Interaktionen beschrieben. Hierbei wurden die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Futtermittelsicherheit, Tierschutz und Tiergesundheit (Kapitel A) sowie der Bereich Pflanzengesundheit (Kapitel B) dargestellt.

Im Teil II des MNKP schließen sich die Einzelkontrollpläne der Bundesländer an.

Der Bundesweite ÜberwachungsplanÖffnet sich in einem neuen Fenster ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Ländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Je 1.000 Einwohner und Jahr müssen von der amtlichen Überwachung bei Lebensmitteln grundsätzlich fünf, bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen grundsätzlich insgesamt 0,5 amtliche Proben genommen werden. Ein Teil dieser Gesamtprobenzahl wird bundesweit einheitlich untersucht. Der größte Teil dieser koordinierten Proben wird zurzeit im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes (BÜp)in jährlich etwa 30 verschiedenen Programmen untersucht.