Davon verbleiben 15 Prozent bei der Obersten Jagdbehörde zur Deckung der Verwaltungskosten rund um die Jagdabgabe. Die restliche Summe wird gemäß dem Auftrag des Gesetzgebers zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Werden die Einnahmen in einem Jahr nicht vollständig ausgegeben, so bleiben sie der Jagdabgabe erhalten und stehen im folgenden Jahr für die Förderung des Jagdwesens zur Verfügung. Sind die Mittel eines Jahres verausgabt, können keine weiteren Förderungen in diesem Jahr durchgeführt werden.
Die Höhe der gesamten jährlichen Einnahmen bei der Jagdabgabe schwankt, abhängig von der Zahl der erteilten Jagdscheine, zwischen durchschnittlich ca. 650.000 Euro und 850.000 Euro jährlich.
Neue Förderrichtlinie zum 1. Juni 2021 in Kraft getreten:
Die Richtlinie über die Verwendung von Mitteln der Jagdabgabe und die Förderung von Projekten zur Unterstützung des Jagdwesens in Hessen (StAnz Nr. 23/2021, S. 739 ff.) dient dazu, die Mittel der Jagdabgabe zum Wohle der Jagd sowie der hessischen Jägerinnen und Jäger gleichmäßig und transparent zu verwenden. Der Landesjagdbeirat wird künftig in jedem Jahr über die Quotelung der Mittel im Hinblick auf die Fördertatbestände sowie über die regionale Verteilung der Mittel beraten. Gleichzeitig wird zu jedem Antrag die Landesvereinigung der Jäger (Landesjagdverband Hessen e.V.) angehört.
Die Bewilligungsbehörde für die Projektförderung aus Mitteln der Jagdabgabe ist die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium in Kassel, die bei der Antragstellung auch beratend zur Seite steht.