Reh im Wald

Jagdabgabe

Bei der Jagdscheinerteilung wird in Hessen neben der Verwaltungsgebühr eine Jagdabgabe in gleicher Höhe erhoben.

Davon verbleiben 15 Prozent bei der Obersten Jagdbehörde zur Deckung der Verwaltungskosten rund um die Jagdabgabe. Die restliche Summe wird gemäß dem Auftrag des Gesetzgebers zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Werden die Einnahmen in einem Jahr nicht vollständig ausgegeben, so bleiben sie der Jagdabgabe erhalten und stehen im folgenden Jahr für die Förderung des Jagdwesens zur Verfügung. Sind die Mittel eines Jahres verausgabt, können keine weiteren Förderungen in diesem Jahr durchgeführt werden.

Die Höhe der gesamten jährlichen Einnahmen bei der Jagdabgabe schwankt, abhängig von der Zahl der erteilten Jagdscheine, zwischen durchschnittlich ca. 800.000 Euro und 980.000 Euro jährlich.

Neue, entbürokratisierte Förderrichtlinie stärkt die hessische Jägerschaft

Rechtzeitig zum Beginn des neuen Jagdjahres setzt die Landesregierung ein klares Signal für weniger Bürokratie und mehr Unterstützung im ländlichen Raum: Die überarbeitete Förderrichtlinie vom 18. Februar 2026 ist am 10. März 2026 (StAnz Nr. 11/2026, S. 251 ff.)Öffnet sich in einem neuen Fenster in Kraft getreten. Damit setzt die Landesregierung die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags konsequent und zuverlässig um.

Mit dieser Neuregelung werden bürokratische Hürden auf das notwendige Maß reduziert und rechtlich zulässige Spielräume effizient genutzt. Die Förderverfahren sind nun einfacher, transparenter und praxisorientierter gestaltet – das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben im Revier.

Gleichzeitig erweitern neue Fördertatbestände das Unterstützungsspektrum erheblich. Die hessische Jägerschaft erhält dadurch verstärkte Rückendeckung für ihr Engagement im Bereich des Arten- und Naturschutzes, der Hege sowie für ihre Verantwortung im ländlichen Raum.

Mit der entbürokratisierten Förderrichtlinie werden sowohl das Ehrenamt als auch die Waidgerechtigkeit gestärkt – und ein klares Zeichen für Vertrauen statt Formularflut gesetzt.

Die Bewilligungsbehörde für die Projektförderung aus Mitteln der Jagdabgabe bleibt die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium in Kassel, die bei der Antragstellung auch beratend zur Seite steht.

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