Eine grüne Eichel hängt an einem Ast

Forstvermehrungsgut

Gemäß Forstvermehrungsgutgesetz darf Saat- und Pflanzgut für forstliche Zwecke nur in zugelassenen Beständen geerntet werden.

Die richtige Wahl geeigneter Herkünfte hat bei der Begründung von Waldbeständen eine erhebliche Bedeutung. Sie entscheidet maßgeblich über die Leistungsfähigkeit und die Betriebssicherheit der Wälder. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass durch die Einbringung ungeeigneter Herkünfte dem Waldbesitz ein immenser wirtschaftlicher Schaden entsteht, der selbst durch waldbauliche Pflegemaßnahmen kaum wieder beseitigt werden kann. Im Interesse aller Waldbesitzer soll mit dem Forstvermehrungsgutgesetz gewährleistet werden, dass nur an die örtlichen Standortbedingungen angepasstes, leistungsfähiges Ausgangsmaterial verwendet wird. Derzeit sind in Hessen ca. 1.700 Bestände in allen Waldbesitzarten für die Beerntung zugelassen. Diese Bestände werden in einem amtlichen Erntezulassungsregister erfasst. 

Um den Waldbesitzer bei der Wahl der richtigen Herkunft zu unterstützten, werden in Hessen Herkunftsempfehlungen veröffentlicht. Mit den Empfehlungen für die Verwendung forstlichen Vermehrungsgutes in Hessen (Herkunftsempfehlungen 2011) ist es ab sofort möglich, internetgestützt gezielt nach für den Pflanzort geeigneten Herkünften zu suchen. Gleichzeitig sollen mit den Empfehlungen die Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe in die Lage versetzt werden, sich mittelfristig auf eine herkunftsgerichtete Nachfrage einzustellen. Im Staatswald ist die Anwendung der Herkunftsempfehlungen verbindlich.

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