Verantwortungsvolle Sportlerinnen und Sportler nehmen gegenseitig Rücksicht aufeinander, haben Verständnis für die Waldbewirtschaftung und respektieren die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Absperrungen. 27 Verbände und Institutionen haben die „Vereinbarung Wald und Sport" unterzeichnet. Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Erholung und die sportliche Betätigung der Menschen im Wald zu unterstützen und dabei zu helfen, Konflikte zu vermeiden.
Der „Runde Tisch Wald und Sport“ geht zurück auf die Beratungen zum Hessischen Waldgesetz. Seinerzeit hatten sich die Verbände und das Ministerium verständigt, das Thema der Betretungsrechte in Verbindung mit der sportlichen Betätigung im Wald noch einmal zu diskutieren. Ziel des „Runden Tisches Wald und Sport“ ist es, auf der Grundlage der forstrechtlichen Regelungen die Erholung und die sportliche Betätigung der Menschen im Wald zu fördern. Die Aspekte des Naturschutzes, der Umweltbildung und der Nachhaltigkeit spielen dabei eine besondere Rolle. Der „Runde Tisch Wald und Sport“ trägt dazu bei, den Wald als Erholungsraum weiter zu entwickeln und zugleich das Verständnis für den Wald als Lebens- und Naturraum sowie als Wirtschaftsraum zu stärken.
Gemeinsam erarbeitet wurde ein Verhaltenskodex, der für alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, insbesondere für die Sportlerinnen und Sportler, gültig ist. Dieser umfasst 15 Verhaltensregeln wie z.B. die gegenseitige Rücksichtsnahme bei der Begegnung mit anderen Waldbesuchern oder den Appell, den Wald sauber zu halten und keinen Müll zu hinterlassen. Auch soll nur auf Wegen gefahren und geritten werden. Dabei sollen die Waldbesucher stets eine angemessene Geschwindigkeit einhalten und die Waldwege schonen. Ebenso sollen keine Erholungseinrichtungen, Sportanlagen und Langlaufloipen beschädigt werden.
Die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ haben vereinbart sich möglichst einmal im Jahr zu treffen, um den Fortschritt ihrer Zusammenarbeit zu diskutieren und neue Informationen auszutauschen. Zur Lösung oder Vermeidung von Konflikten im Bereich Wald und Sport werden die hessischen Forstbehörden und der Landesbetrieb Hessen-Forst die Institutionen und Verbände bei der in Einzelfällen erforderlichen Lenkung der Freizeit- oder Sportaktivitäten im Wald unterstützen und rechtzeitig beteiligen. Abschließend vereinbarten die Partner, ihre Mitglieder über die Leitlinien und Verhaltensregeln der Vereinbarung zu informieren.
Beachten Sie unbedingt die Verhaltensregeln im Wald.