Rechtsgrundlagen
Wasserwirtschaftsrecht & Wasserverbandsrecht
Zu den zentralen Richtlinien der EU im Bereich des Gewässerschutzes zählen:
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik ( Wasserrahmenrichtlinie-WRRLÖffnet sich in einem neuen Fenster)
- Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RLÖffnet sich in einem neuen Fenster)
- EUR-Lex (Europarecht)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Zweck des WHG ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (Paragraf 1 WHG).
Abwasserabgabengesetz (AbwAG)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Verordnungsrechtliche Regelungen auf BundesebeneÖffnet sich in einem neuen Fenster
Hessisches Wassergesetz (HWG)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Das Hessische Wassergesetz ist an die Systematik des WHG angepasst. Es enthält ergänzende Regelungen zum Bundesrecht sowie hessische Standards.
Hessisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden (WasserZustVO)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Durch die WasserZustVO werden Zuständigkeiten von der unteren Wasserbehörde (Kreisausschüsse bzw. Magistrate der kreisfreien Städte) auf die obere Wasserbehörde (Regierungspräsidien) übertragen (§ 65 Abs. 2 HWG).
Verordnung über die Zuständigkeit nach der Grundwasserverordnung und der Oberflächengewässerverordnung (GrwOGewZustVO)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die GrwOGewZustVO legt für Hessen die Zuständigkeiten nach der Grundwasserverordnung und der Oberflächengewässerverordnung des Bundes fest.
Oberirdische Gewässer:
- Fischgewässerverordnung
- Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Trinkwasserversorgung
- Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (VO-BGW)
Abwasser:
- Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO)
- Verordnung über das Einleiten von Grundwasser und Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung – IndV)
- Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (KomAbw-VO)
Wasserversorgung/Grundwasser:
- Verordnung über die Untersuchung des Rohwassers von Wasserversorgungsanlagen (Rohwasseruntersuchungsverordnung – RUV)
- Zweite Verordnung über die Anordnung zum Grundwasserschutz in Wasserschutzgebieten
Weitere Zuständigkeitsregelungen:
- Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden zur Erklärung des Einvernehmens nach dem Bundeswasserstraßengesetz
- Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 11 des Waschmittelgesetzes
Die jeweilige aktuelle Gesamtausgabe einer Verordnung kann über „ HessenrechtÖffnet sich in einem neuen Fenster“ eingesehen werden.
Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Das Wasserverbandsgesetz des Bundes regelt die Voraussetzungen für die Gründung von Wasser- und Bodenverbänden als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dabei werden grundsätzliche Vorgaben unter anderem zur Gründung, dem Satzungsrecht, zulässige Aufgaben, Mitgliedschaften, der Verbandsorganisation, aufsichtsrechtliche Bestimmungen getroffen.
Hessisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz (HWVG)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Im Hessischen Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz werden im Wesentlichen Regelungen zur Wirtschafts- und Haushaltsführung der Verbände geregelt sowie aufsichtsbehördliche Zuständigkeiten festgelegt.
Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Wasser- und Bodenverbände in Hessen (HWHV)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Die Wasserverbandshaushaltsverordnung (HWHV) konkretisiert Regelungen für die Verbände für die Wirtschafts- und Haushaltsführung. In der Verordnung werden für die Wirtschafts- und Haushaltsführung konkretisierende Regelungen für die Verbände, die das Gemeindewirtschaftsrecht sinngemäß anwenden (Erster Teil) sowie im Zweiten Teil Vollregelungen für Verbände mit geringem Haushaltsvolumen nach § 4 HWVG getroffen. Die verbindlich anzuwendenden Muster stehen zum Downloaden zur Verfügung.