Die Beurteilung der Luftqualität richtet sich nach definierten Grenz- und Zielwerten. Diese sind in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft in Europa ( EG-Richtlinie 2008/50/EGÖffnet sich in einem neuen Fenster) zusammengefasst. Die europarechtlichen Vorgaben wurde mit der Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen ( 39. BImSchVÖffnet sich in einem neuen Fenster) in nationales Recht umgesetzt. Derzeit befindet sich die EG-Richtlinie 2008/50/EG in der Überarbeitung, wobei die EU einen ersten Entwurf für die zweite Jahreshälfte 2022 angekündigt hat.
Die Überwachung der gültigen Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte obliegt dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Es betreibt zu diesem Zweck das Luftmessnetz HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, welches die Luftqualität im regionalen Hintergrund, im städtischen Hintergrund und an städtischen Belastungsschwerpunkten erfasst.