Schwarzstorch

Schutz von windenergiesensiblen Arten und ihren Lebensräumen

Windenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende, allerdings reagieren einige Tiere besonders empfindlich auf Windenergieanlagen. Mit einem landesweiten Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten baut die Hessische Landesregierung den Schutz für Arten wie zum Beispiel Schwarzstorch, Rotmilan und Abendsegler aus.

Die Landesregierung ist entschlossen, den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verbesserung der Situation der besonders betroffenen Arten gleichermaßen voranzutreiben. Ziel ist es, die Lebensräume der betroffenen Tiere aufzuwerten und ihre Nester und Kinderstuben zu schützen. Der Bundesverband WindEnergie e.V. sowie die Naturschutzverbände NABU Hessen, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Hessen (BUND Hessen) und die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) arbeiten hierbei mit und haben sich gemeinsam für einen naturverträglichen Windenergieausbau ausgesprochen.

Schutzzonen im Fokus

Ein wichtiger Schritt dabei ist, gemeinsam mit den Kommunal- und Privatwaldbesitzenden über den Vertragsnaturschutz Schutzzonen einzurichten, zum Beispiel im Bereich bekannter Lebensräume von Fledermäusen oder rund um die Horste etwas von Schwarzstörchen und Rotmilanen. Im Aktionszentrum der Arten werden dann Waldarbeiten reduziert oder gar ganz vermieden, damit die Tiere in Ruhe ihre Jungen aufziehen können. Davon profitieren auch viele Insekten, die in abgestorbenen Bäumen leben sowie verschiedene Waldvogelarten.

Zudem soll die Forschung zu den Lebensräumen der windenergiesensiblen Arten ausgebaut werden, um daraus Erkenntnisse für weitere Schutzmaßnahmen gewinnen zu können. Kartierungen können helfen herauszufinden, wo die Arten in Hessen vorkommen und die Standortentwicklung im Blick zu behalten. Zusätzlich wird die Biodiversitätsberatung beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen ausgebaut, um auch Landwirtinnen und Landwirte als wichtige Partner zu beteiligen. Sie können mit strukturreichen Feldern, Blühstreifen, Brachen und einer verbesserten Grünlandbewirtschaftung das Nahrungsangebot insbesondere für den Rotmilan deutlich verbessern.

Details zum Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten

Mit dem Programm werden Schutzmaßnahmen für von Windenergieanlagen beeinträchtigte Vogel- und Fledermausarten außerhalb von Windenergievorranggebieten umgesetzt.

Erste Maßnahmen wurden im Staatswald bereits durchgeführt. So wurden zum Schutz des Großen und Kleinen Abendseglers in bekannten Aktionsräumen der beiden Arten Gebiete mit geeigneten Lebensraumbedingungen abgegrenzt und gesichert. Außerdem findet um alle bekannten mehrjährig besetzten Horste von Schwarzstörchen im Staatswald keine forstliche Nutzung mehr statt. Weitere Maßnahmen werden folgen. Dazu gehören Untersuchungen zum Lebensraum und Verhalten des Großen und Kleinen Abendseglers. Auch dort sind dann im Bereich bekannter Lebensräume dieser beiden Fledermausarten sowie der Mopsfledermaus weiterer Schutzzonen geplant.

Auch für die Bechsteinfledermaus werden besonders geeignete Bereiche in Staats-, Körperschafts- und Privatwäldern identifiziert, die dann künftig fledermausfreundlich bewirtschaftet werden sollen. Die bereits 2021 zum Schutz des Schwarzstorchs eingerichteten Schutzzonen außerhalb des Staatswaldes wurden durch den Abschluss langfristiger Verträge mit den Waldbesitzenden des Körperschafts- und Privatwaldes verlängert.

Auch für den Rotmilan steht für die nächsten Jahre eine Realisierung von bis zu 300 Horstschutzzonen im Staats-, Körperschafts- und Privatwald in der Planung. Auch für hessische Wespenbussarde wird ein Schutzkonzept erarbeitet.

Gutachten für Artenhilfsmaßnahmen von Windenergieprojekten

Ein im Auftrag des Hessischen Wirtschafts- und Energieministeriums in Abstimmung mit dem Hessischen Umweltministerium vergebenes Gutachten identifiziert geeignete Räume für naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen für die beiden maßgeblich von der Energiewende in Hessen betroffenen Vogelarten Rotmilan und Schwarzstorch. Insgesamt werden ca. 80.000 Hektar als besonders geeignet ermittelt, das ist doppelt so viel Fläche, wie die Vorranggebiete für Windenergieanlagen in Hessen. Der Schutz von Horsten und Nestern sowie dem daran angrenzenden Umfeld, in dem die Tiere ihre Nahrung finden, ist somit schon gesichert, bevor die Planung möglicher Windenergieprojekte startet. Diese können dann mit mehr Planungssicherheit und effizienter umgesetzt werden.

Pro Regierungsbezirk sollen je drei große Gebiete ausreichend Platz für flexible Lösungen für den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich und Maßnahmen aus den Artenhilfsprogrammen bieten. Die nach breitem Dialog mit Landesplanungs-, Naturschutz- und Genehmigungsbehörden sowie den Verbänden des Naturschutzes und der Windenergie identifizierten Regionen für die Artenschutzmaßnahmen sollen sich im Umfeld der Natura 2000-Gebiete befinden, in denen bereits viele Tiere der regionaltypischen Vogelwelt leben und aus denen heraus der nachhaltige Arterhalt langfristig gesichert werden kann. Das Gutachten beschreibt auch die hierfür geeigneten Maßnahmentypen.

Bereits mit der seit dem 01. Januar 2021 in Hessen in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie 2020 wurde ein wichtiger Baustein zur Vereinbarkeit von Energiewende und Naturschutz gelegt. In ihr werden viele Anstrengungen im Bereich des Arten- und Lebensraumschutzes auf der Genehmigungsebene entwickelt und angekündigt, so dass in Hessen durch besondere landesweite Maßnahmen zum Schutz der Arten über das rechtlich Gebotene hinausgegangen werden wird. Für die Landesregierung ist klar, dass der Kampf gegen das weltweite Artensterben und der Klimaschutz untrennbar miteinander verbunden sind und der Ausbau der Windenergie als tragende Säule der Energiewende nicht zu Lasten bedrohter Arten gehen darf. Das dies möglich ist, wird durch die Maßnahmen des Hilfsprogramms für windenergiesensible Arten verdeutlicht.

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