Was wird gefördert?
Gefördert wird die Zucht und Haltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen:
Kategorie 1: Nutztierrassen mit Schwerpunkt „Zweinutzung- und Fleischproduktion“ (Rind, Schaf, Schwein)
- Rotes Höhenvieh
- Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind
- Gelbvieh
- Pinzgauer
- Rhönschaf
- Coburger Fuchsschaf
- Leineschaf
- Schwarzköpfiges Fleischschaf
- Deutsche Landrasse
- Deutsches Edelschwein
- Buntes Bentheimer Schwein
Kategorie 2: Nutztierrassen mit Schwerpunkt „Milchproduktion“ (Schaf, Ziege)
- Ostfriesisches Milchschaf
- Weiße Deutsche Edelziege
- Bunte Deutsche Edelziege
- Thüringer Waldziege
Kategorie 3: Nutztierrassen mit anderen Nutzungsschwerpunkten (Pferd)
- Rheinisch Deutsches Kaltblut
- Schwarzwälder Kaltblut
- Beberbecker Pferd
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können grundsätzlich Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die die Zucht und Haltung von Tieren der förderfähigen Rassen mit Betriebssitz in Hessen in einem Erhaltungszuchtprogramm betreiben.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der jährlichen Zuwendungen beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind oder förderfähigem Pferd, 30 Euro je förderfähigem Schaf oder je förderfähiger Ziege und 60 Euro je förderfähigem Schwein. Zusätzlich jährlich bei förderfähigen Vatertieren 200 Euro je förderfähigem Bullen oder Hengst, 30 Euro je förderfähigem Bock und 60 Euro je förderfähigem Eber. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre.