Damit soll eine flächendeckende Bestäubung der Kultur-und Wildpflanzen gewährleistet und die Biodiversität geschützt und erhöht werden sowie die mit der Honigbienenhaltung verbundenen Leistungen für das Ökosystem insgesamt gesichert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden daher vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen.
Förderfähig sind Aus- und Fortbildung und Vortragsveranstaltungen, Imkertage und ähnliche Veranstaltungen sowie besondere Schulungsprojekte.
Weiterhin können Investitionen des Landesverbandes Hessischer Imker e.V. oder der erwerbsmäßig tätigen Imkerinnen und Imker gefördert werden.
Ebenfalls förderfähig sind Analysen von Honig, Bienenwachs und Blütenpollen durch Analyselabore.
Zudem werden die Aufstellung der Königinnen bzw. der Drohnenvölker auf den staatlich anerkannten hessischen Belegstellen sowie spezifische von den Züchterinnen und Züchtern durchgeführte Zuchtmaßnahmen gefördert.
Auch die Forschungsvorhaben des Bieneninstitutes Kirchhain, des Landesbetriebes Landwirtschaft sowie des Institutes für Bienenkunde Oberursel der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main werden unterstützt.
Wer wird gefördert?
- Gefördert werden
der Landesverband Hessischer Imker e.V. (LHI) - Imkerinnen und Imker über den Landesverband der Hessischen Imker e.V.,
- gewerblich tätige Imkerinnen und Imker mit > 25 Völkern,
- die staatlich anerkannten hessischen Belegstellen
- das Institut für Bienenkunde, Fachbereich Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt und
- das Bieneninstitut Kirchhain des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen als Anteil- oder Festbetragsfinanzierung gewährt.
An wen wende ich mich für Antragstellung und Beratung?
Ansprechpartner ist das Regierungspräsidium GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster. Imkerinnen und Imker wenden sich an den Landesverband Hessischer Imker e.V. (LHI)Öffnet sich in einem neuen Fenster.