Wichtigste Grundlage zur Festsetzung von Grenzwerten und bestimmter technischer Anforderungen an Gewerbe- und Industrieanlagen ist die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)Öffnet sich in einem neuen Fenster. Spezielle Immissionsschutzverordnungen gelten u.a. für Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen ( 13. BImSchVÖffnet sich in einem neuen Fenster), für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)Öffnet sich in einem neuen Fenstersowie für Abfallverbrennungs- und -mitverbrennungsanlagen ( 17. BImSchVÖffnet sich in einem neuen Fenster). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter dem Thema Anlagengenehmigung, -überwachung und –sicherheit.
Luftreinhaltung