Zentrale Zielsetzung:
Erhalt einer vielgestaltigen und für Hessen typischen Kulturlandschaft
Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in benachteiligten Gebieten
Zielgruppe:
Landbewirtschaftende/Zusammenschlüsse von Landbewirtschaftenden mit Betriebssitz in Hessen
Rechtsgrundlage:
AGZ-Richtlinie
Kerninhalte:
Teilweiser bis vollständiger Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben, der in naturbedingten und spezifisch bedingten benachteiligten Gebieten
Ausgleich nach der Höhe der Ertragsmesszahl (EMZ) und Anteil der förderfähigen Hauptfutterfläche (HFF) des Betriebs im benachteiligten Gebiet
Fördersatz:
25 €/ha bis 180 €/ha
Fördersumme bis zu 100 % (abhängig der Betriebsgröße)
Antragsfrist:
15. Mai
Maßnahmenlaufzeit:
Jährlich
Besonderheiten/Förderbedingungen:
Fläche muss in bestimmter Gebietskulisse liegen
Mindestens 3 ha benachteiligtes Gebiet pro Zuwendungsempfangenden
Zuständige Stellen für Antragstellende/Beantragung:
Regional zuständige Fachdienste der Landratsämter
Maßnahmenverantwortliche Stelle/Ansprechperson HMLU:
HMLU Abt. VII 3
Anine.Wolfermann@landwirtschaft.hessen.de
Weitere Informationen: