Der Europäische Biber breitet sich in Hessens Gewässerlandschaften weiter aus. Das ist aus Sicht des Naturschutzes eine positive Entwicklung. Gleichzeitig führt seine Rückkehr vor Ort zunehmend zu Herausforderungen für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Betriebe. Um hier für Entlastung zu sorgen, hat Umweltminister Ingmar Jung nun die neue Biber-Billigkeitsrichtlinie in Kraft gesetzt.
„Der Biber ist eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Aber dieser Erfolg darf nicht zulasten derjenigen gehen, die unsere Flächen bewirtschaften“, erklärte Umweltminister Jung. „Wir sorgen deshalb für einen verlässlichen Ausgleich dort, wo Schäden entstehen. Das ist eine Frage der Fairness.“
Klare Hilfe für betroffene Betriebe
Die Richtlinie richtet sich gezielt an Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Sie ermöglicht Ausgleichszahlungen bei wirtschaftlichen Schäden, etwa durch Vernässung landwirtschaftlicher Flächen, Fraßschäden an Kulturen und Bäumen oder Schäden an Teichanlagen. „Wir lassen die Betriebe mit den Folgen der Rückkehr des Bibers nicht allein“, so Jung.
Verlässliche Regeln und praxisnahes Verfahren
Das Land gewährt Billigkeitsleistungen von bis zu 90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe. Die Förderung greift ab 250 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro pro Schadensfall. Anträge können jeweils bis zum 30. April eines Jahres gestellt werden. Die Schadensmeldung erfolgt unbürokratisch über die zuständigen Forstämter, die auch die Bewertung übernehmen. Ergänzend setzt das Land auf konkrete Prävention. Im Rahmen des Bibermanagements werden vor Ort Lösungen entwickelt, um künftige Schäden zu vermeiden. „Wir setzen auf klare Verfahren und praktikable Lösungen“, betonte Jung. „Ziel ist, Konflikte zu reduzieren und die Situation vor Ort dauerhaft zu verbessern.“
Naturschutz und Nutzung zusammen denken
Mit der neuen Richtlinie unterstreicht das Land Hessen seinen Ansatz, Artenschutz und wirtschaftliche Nutzung zusammenzubringen. Die Rückkehr geschützter Arten ist politisch gewollt; gleichzeitig braucht es tragfähige Lösungen für die Praxis. „Akzeptanz entsteht dort, wo Belastungen ausgeglichen werden“, sagte Jung. „Genau dafür schaffen wir jetzt die Grundlage.“
Hintergrund
Der Europäische Biber (Castor fiber) ist streng geschützt und unterliegt der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie dem Bundesnaturschutzgesetz. Seine Rückkehr verändert lokal die Gewässerdynamik und kann Nutzungskonflikte verursachen. Das Land Hessen begegnet diesen Herausforderungen mit einem aktiven Bibermanagement und der neuen Biber-Billigkeitsrichtlinie. Anträge können ab sofort bei den zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden.