Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor hat bei einer toten Graugans aus Hungen-Steinheim und einer toten Kanadagans vom Kinzigsee die Geflügelpest nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler Institut hat diesen Nachweis gestern bestätigt. „Die Geflügelpest ist nun leider in Hessen angekommen. Der Landkreis Gießen und der Main-Kinzig-Kreis werden jetzt Allgemeinverfügungen zum Schutz von Geflügel und gehaltener Vögel erlassen. Damit gilt eine Stallpflicht in den ausgewiesen Risikogebieten und es werden erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet,“ erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute.
Letzte Woche hatte bereits der Kreis Groß-Gerau die Stallpflicht angeordnet aufgrund eines Ausbruchs der Viruserkrankung im angrenzenden Baden-Württemberg. Außerdem muss im Landkreis Fulda bedingt durch einen Ausbruch der Geflügelpest in einer Vogelhaltung in Bayern eine Überwachungszone eingerichtet werden
Aufruf zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen
„Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter können sich durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen vor dem Eintrag des Virus in ihre Geflügelhaltung schützen. Ich appelliere eindringlich an alle hessischen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, insbesondere an jene mit Freiland- und Auslaufhaltung: Halten Sie die Sicherheitsmaßnahmen strikt ein. Nur so kann der Kontakt der eigenen Tiere mit möglicherweise infizierten Wildvögeln verhindert werden. Neben der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist es wichtig, dass Sie Ihre Bestände regelmäßig kontrollieren und nur gesunde Tiere zukaufen. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten zudem immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden“, so die Ministerin weiter. Die Ministerin wies auch auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei der zuständigen Veterinärbehörde hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Was ist zu beachten beim Fund von toten Wildvögeln?
Die Geflügelpest wird häufig durch Wildvögel übertragen. Funde von toten Wasservögeln (z.B. Schwäne, Enten, Gänse) sollten daher umgehend der zuständigen Veterinärbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.
Für den Menschen wenig gefährlich
Die derzeit in Deutschland unter Wildvögeln verbreiteten Influenzaviren sind stark an Vögel angepasst. Eine Übertragung auf den Menschen ist deshalb unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit den bloßen Händen angefasst werden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Bindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.