Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen kommt einen entscheidenden Schritt voran: Die EU-Mitgliedsstaaten haben dem gemeinsamen Antrag von Hessen und Rheinland-Pfalz auf die erste Teilrückstufung für das Kerngebiet „Beta“ und Gebiete nördlich der Weißen Zone des gesamten Ausbruchsgeschehens in Südhessen zugestimmt. Damit ist ein wichtiges Zwischenziel erreicht und viele landwirtschaftliche Betriebe sowie Jägerinnen und Jäger in der Region können aufatmen. Der Verkleinerung der Sperrzonen wurde im Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, kurz SCoPAFF, nun mehrheitlich zugestimmt. Teile des Rheingau-Taunus-Kreises sowie angrenzende Flächen im Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, in Wiesbaden und Frankfurt werden damit künftig wieder als frei von ASP ausgewiesen. „Das ist eine sehr gute Nachricht und zeigt, dass unser Ansatz einer sehr intensiven und entschlossenen Seuchenbekämpfung genau richtig war. Es ist auch eine Bestätigung der guten Zusammenarbeit zwischen Land, Kreisen, Land- und Forstwirtschaft und Jägerschaft“, sagte Landwirtschaftsminister Ingmar Jung. „Wir haben von Beginn an konsequent Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP ergriffen. Mit der Entscheidung der EU haben wir nun die Bestätigung erhalten, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich bin sehr froh darüber, dass die Zustimmung zu unserem Antrag erfolgt ist und wir nun einen ersten Teil der betroffenen Gebiete offiziell als ASP-frei einstufen lassen können. Wir danken auch dem Land Rheinland-Pfalz ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit bei der Antragsstellung.“
EU-Mitgliedsstaaten stimmen Verkleinerung der Sperrzonen mehrheitlich zu
Der Entscheidung des SCoPAFF war zunächst die Zustimmung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Verkleinerung der Sperrzonen vorausgegangen. Von dort erfolgte Anfang April die Weiterleitung des Antrags an die Europäische Kommission, die ihn am 20. April akzeptiert hat. Mit der nun erfolgten SCoPAFF-Entscheidung kann eine Änderung der EU-Durchführungsverordnung vorgenommen werden. Die Änderungen treten in den nächsten Tagen in Kraft.
Die Sperrzonen werden dann verkleinert, sodass in ersten Bereichen Restriktionen entfallen. Für die Rückstufung mussten europarechtlich eine Reihe von Kriterien erfüllt werden: Demnach durfte mindestens zwölf Monate lang in den betroffenen Flächen kein Wildschwein neu an ASP verenden. Nachweislich musste die Seuche im Wildbestand getilgt sein, bestätigt durch kontinuierliche Suchen nach Fallwild (u. a. mit Kadaversuchhunden und Wärmebilddrohnen), dokumentierte Abschusszahlen und nur sehr wenige lebende Wildschweine. Auch zur Prävention und zu Biosicherheitsmaßnahmen in den Hausschweinebeständen musste berichtet werden. Nur wenn alle diese Voraussetzungen nachgewiesen erfüllt wurden, kann eine Teilrückstufung erfolgen.
Weitere Rückstufungen im Kerngebiet "Alpha" sollen schon im Herbst folgen
Damit erfolgte die Rückstufung im Kerngebiet „Beta“ in schnellstmöglicher Geschwindigkeit. Dies ist dem sofortigen Bau von festen Zäunen und damit verbunden dem konsequenten Begrenzen des Infektionsgebiets zu verdanken. Auch die entschlossene Entnahme der Wildschweine in unmittelbarer Umgebung ist maßgeblich für den Erfolg. „Hier gilt ein besonderer Dank der engagierten Jägerschaft“, so Jung.
Das Hessische Landwirtschaftsministerium arbeitet mit Hochdruck daran, diese Voraussetzungen auch für das in Südhessen liegende Kerngebiet „Alpha“ zu schaffen. „Wir hoffen, dass wir hier im Herbst erste ähnliche Schritte einläuten können wie nun im Kerngebiet ‚Beta‘“, erklärte Landwirtschaftsminister Jung. Hierfür bleibt eine konsequente Fortführung der Bekämpfungsmaßnahmen wie Schwarzwildreduktion und dichte Zaunbarrieren unabdingbar.
Hintergrund
Der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest war am 15. Juni 2024 in Hessen bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau aufgetreten. Im Rheingau-Taunus-Kreis gab es erstmals im Dezember 2024 positive ASP-Funde.
Das ASP-Virus ist für Schweine hochansteckend und fast immer tödlich. Für Menschen und andere Tiere stellt es jedoch keine Gefahr dar.