Hühner in einem Außengehege

Geflügelpest

Bei der Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Influenza A-Viren ausgelöst wird. Bei den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrigpathogenen (LPAI; pathogen bedeutet eine Krankheit verursachend) und den hochpathogenen Influenzaviren (HPAI) unterscheiden.

Die hochpathogenen aviären Influenzaviren (insbesondere Subtyp H5N1) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen.

FAQ

Geflügelhaltern wird dringend zur Einhaltung von sogenannten „Biosicherheitsmaßnahmen“ geraten. Hierunter werden alle Vorsichtsmaßnahmen verstanden, die einerseits den Eintrag gefährlicher Tierseuchenerreger aus der Umwelt erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen. Sie können durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen dazu beitragen unsere Geflügelbestände zu schützen!

Zu beachten ist deshalb, dass

  • in Freilandhaltungen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden dürfen und nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren ist.
  • für zur Ein- oder Ausstallung beauftragte Personen der Geflügelhalter gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegkleidung bereitzuhalten hat und sicherzustellen ist, dass diese angelegt und nach dem Ablegen gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird.

Werden in einem Geflügelbestand mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten, hat der Tierhalter sicherzustellen, dass

  • die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt und unbefugtes Befahren gesichert sind,
  • die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Aufenthaltsortes des Geflügels unverzüglich ablegen,
  • Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
  • nach jeder Ein- und Ausstallung von Geflügel die hierbei genutzten Gerätschaften, und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass nach jeder Ausstallung die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden,
  • betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss des Geflügeltransports auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden,
  • Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden,
  • eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden,
  • der Raum, der Behälter oder sonstige Einrichtungen zur Aufbewahrung von verendetem Geflügel bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert werden,
  • eine betriebseigene Einrichtung zum Waschen der Hände sowie zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.

Um einen möglichen Eintrag des Virus schnell zu erkennen bzw. ausschließen zu können, gilt für alle Geflügelhaltungen, dass beim Auftreten von erhöhten Sterberaten innerhalb von 24 Stunden (ab drei Tiere, bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren, oder mehr als 2 % der Tiere, ab einer Bestandsgröße von 100 Tieren) und erheblichen Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, ein Tierarzt hinzuzuziehen und das Vorliegen der Geflügelpest abzuklären ist. Bei Wassergeflügel gilt dies ab einer dreifach erhöhten Sterberate bzw. einer Abnahme der Legeleistung bzw. Tageszunahme um mehr als 5 Prozent.

Wird der Vogelgrippe-Erreger in einem Bestand festgestellt, ordnet die Veterinärbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt die sogenannte Keulung an. Dies bedeutet, dass alle Vögel tierschutzgerecht getötet werden müssen. Ebenso wird die unschädliche Beseitigung der getöteten Tiere des betroffenen Bestandes angeordnet. Auch Eier und Schlachtkörper müssen entsorgt werden. Anschließend muss der Stall gereinigt und desinfiziert werden. Um die betroffene Haltung herum werden eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet.

Alle Geflügelhalter müssen sich bei der Veterinärbehörde melden. Empfängliche Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Das Verbringen von Geflügel, Eiern oder Fleisch ist verboten. Es darf auch keine Gülle ausgebracht werden. Alle Betriebe in der Schutzzone werden zeitnah von der Veterinärbehörde überprüft. Dabei werden Proben genommen und im Labor untersucht. In der Überwachungszone erfolgt die Kontrolle stichprobenartig. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Verbreitung des Virus zu verhindern.

In der Schutzzone gilt eine Mindestdauer von 21 Tagen nach der erfolgreichen Reinigung und Desinfektion. In der Überwachungszone sind es 30 Tage. Eine Schutzzone wird somit nach drei Wochen zur Überwachungszone.

Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest erfolgen nach den Vorgaben des europäischen Tiergesundheitsrechts (Delegierte Verordnung (EU) 2020/687). Die Veterinärbehörden sind daran gebunden und müssen die Maßnahmen umsetzen.

In der Schutzzone sind mehr als 50 kleinere Betriebe mit rund 1.100 Tieren betroffen. In der Überwachungszone gibt es knapp 600 Betriebe, die mehr als 120.000 Tiere halten.

Ja, sie erhalten eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse und vom Land, je zur Hälfte. Land und Tierseuchenkasse zahlen auch für die Tötung durch einen Fachbetrieb und für die Entsorgung. Für die Reinigung und Desinfektion können Halter zudem eine Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen.

Nein, die Entscheidung darüber treffen weiterhin die Veterinärbehörden vor Ort. Eine landesweite Aufstallpflicht gilt als Ultima Ratio. Zudem gibt es in Hessen auch Gebiete, die nicht auf den Zugbahnen der Wildvögel liegen und ohne Seen und Gewässer, die von Wildvögeln genutzt werden. 

Eine Impfung ist bei der Vogelgrippe nicht so einfach möglich wie bei anderen Seuchenerkrankungen, etwa der Blauzungenkrankheit. Es gibt gegen die Vogelgrippe keinen zugelassenen Impfstoff, der aktuell wirksam ist. Eine Impfung ist zudem nach EU-Recht verboten. Sie wäre lediglich als Ausnahme unter strengsten Auflagen möglich.

Dass sich Haustiere mit der Vogelgrippe anstecken, ist zwar grundsätzlich möglich, aber auch eher unwahrscheinlich. Dazu müssten sie wirklich große Mengen des Virus aufnehmen. Bei einer Infizierung sind die Symptome in der Regel mild. Um Ansteckungen zu verhindern, sollten Hundehalter ihre Tiere in Gebieten mit Gänsen, Schwänen oder Kranichen – also in der Nähe von Gewässern und in Feuchtgebieten – anleinen und von den Kadavern von Wasservögeln fernhalten.

Eine Übertragung auf den Menschen ist möglich, aber unwahrscheinlich. Es bedarf eines intensiven Kontakts mit infizierten Vögeln oder deren Ausscheidungen. Laut RKI sind in Deutschland bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt. Wer sich ansteckt, kann Fieber bekommen, dazu Husten und sogar Atemnot. Auch Magen-Darm-Symptome sind möglich. In Amerika gab es bei Infektionen bei Menschen auch Fälle von Bindehautentzündung.

Übersicht Ausbrüche Wildvögel & Hausgeflügel sowie Allgemeinverfügungen in Hessen 2025

KreisAnzahlVogelartFeststellungs-    datumMaßnahmen und Links zur Allgemeinverfügung
Darmstadt-Dieburg4 x HPAI

Wildvögel

 

 

bis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung, Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen, Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf

AllgemeinverfügungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Frankfurt

5 x HPAI

1 x LPAI

Wildvögel

 

Wildvögel

bis 23.12.2025Allgemeinverfügung (PDF)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Groß Gerau

1 x HPAI

37x HPAI

Fuchs

 

Wildvögel

 

17.11.2025

 

bis 23.12.2025
 

Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung, Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen, Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf

Allgemeinverfügung (PDF)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Main-Kinzig-Kreis4 x HPAI

Wildvögel

 

 


bis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen, Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen

Allgemeinverfügung (PDF)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Wiesbaden

2 x HPAI

 

Wildvögel

 

 


bis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur Aufstallung für Betriebe ab 50 Tieren, Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen, Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf

AllgemeinverfügungÖffnet sich in einem neuen Fenster (PDF)

Kassel

2 x LPAI

32 x HPAI

1 x HPAI

Wildvögel


Wildvögel

 
Waschbär

 

bis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur Aufstallung im Gesamtgebiet der Stadt Kassel. Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen

Allgemeinverfügung Öffnet sich in einem neuen Fenster

Gießen

1 x LPAI

38x HPAI

Wildvogel

 

Wildvögel

 

bis 23.12.2025

Aufhebung der Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung, Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen, der
Allgemeinverfügung zur Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen und der
Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Überwachungszone
 

Allgemeinverfügung (PDF)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Bad Hersfeld5 x HPAIWildvögelbis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der allgemeinen Aufstallungspflicht und von Verboten im Zusammenhang mit Veranstaltungen

Allgemeinverfügung (Link)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Schwalm-Eder-Kreis

8 x HPAI

 

Wildvögel

 


bis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung, Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen

Allgemeinverfügung Öffnet sich in einem neuen Fenster

Vogelsbergkreis7x
HPAI
Wildvögelbis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der kreisweiten Aufstallungspflicht und von Verboten im Zusammenhang mit Veranstaltungen, sowie Aufhebung von Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf. Fortbestehen der Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen

Allgemeinverfügung (Link)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Limburg-Weilburg3 x HPAIWildvögelbis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der kreisweiten Aufstallung, zur Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen und Verboten im Zusammenhang mit Veranstaltungen sowie Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf

Allgemeinverfügung (Link)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Bergstraße

14 x HPAI

 

Wildvögel

 

 


bis 23.12.2025

Allgemeinverfügung für bestimmte Gebiete zur Aufstallung, Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen, Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf

AllgemeinverfügungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Marburg-Biedenkopf10x HPAIWildvögelbis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung für Betriebe ab 1000 Tieren, Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen, Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf

AllgemeinverfügungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Waldeck-Frankenberg

6 x HPAI

 

Wildvögel

 


bis 23.12.2025

Grundsätzliche Aufhebung der Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung, zur Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen; zu Verboten im Zusammenhang mit Veranstaltungen sowie zu Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf. Jedoch Fortbestehen dieser Maßnahmen für Geflügelhaltungen ab 1000 Tieren bzw. für Haltungen in bestimmten Gebieten ab 50 Tieren:

Allgemeinverfügung Öffnet sich in einem neuen Fenster

Landkreis Kassel4 x HPAIWildvögelbis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung, Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen

Allgemeinverfügung (PDF)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Wetteraukreis

2 x HPAI

11 x HPAI

 

gehaltene Vögel/Geflügel
 

Wildvögel

 

 

bis 23.12.2025

 

 

 

 

Aufhebung der Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung, der Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen, sowie der Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf

Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen

Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Errichtung einer Überwachungszone
 

Allgemeinverfügung (PDF)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Werra-Meißner-Kreis2 x HPAIWildvögelbis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der kreisweiten Aufstallungspflicht für Betriebe mit weniger als 350 Tieren und zur Aufhebung der veranstaltungsbezogenen Verbote

AllgemeinverfügungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Rheingau-Taunus-Kreis3 x HPAIWildvögelbis 23.12.2025Allgemeinverfügung (PDF)Öffnet sich in einem neuen Fenster
Lahn-Dill-Kreis
12 x HPAI

Wildvögel

 

 

bis 23.12.2025

Allgemeinverfügung zur risikoorientierten Aufstallungspflicht, Einschränkungen des Reisegewerbes 
und Untersagung von Geflügelausstellungen

Allgemeinverfügung (PDF)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Main-Taunus-Kreis2x
HPAI
Wildvögelbis 23.12.2025

Aufhebung der Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung, zur Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen und für Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf

Allgemeinverfügung (PDF)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Hochtaunuskreis   

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der kreisweiten Aufstallung, der Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen und der Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf sowie zum Fortbestehen der Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen

Allgemeinverfügung (Link)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Landkreis Offenbach   

Allgemeinverfügung zur kreisweiten Aufstallung, Verbote im Zusammenhang mit Veranstaltungen

Allgemeinverfügung (PDF)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Landkreis Fulda   

Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen 

Allgemeinverfügung (Link)Öffnet sich in einem neuen Fenster

Aufstallungspflicht in Hessen

In den gelb markierten Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen gilt eine Aufstallpflicht. Die Regelungen können sich lokal unterscheiden und werden von den Veterinärbehörden der Kreise und Städte erlassen. 

Übersicht über Landkreise und kreisfreie Städte mit Auftstallpflicht aufgrund der Geflügelpest

Aktuelle Lage zur Geflügelpest

Im Winterhalbjahr 2020/2021 war Europa und insbesondere auch Deutschland von einem sehr heftigen Geflügelpestgeschehen betroffen. Der entstandene Schaden übertrifft die Auswirkungen des letzten großen Seuchenzugs im Jahr 2016/2017 deutlich. Bundesweit mussten mehr als 1,8 Millionen Stück Geflügel getötet werden.

Nachdem das Geschehen im Sommerhalbjahr abgeflaut, jedoch nie ganz zum Erliegen gekommen war, häuften sich die Fälle bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen in Europa und Deutschland ab Mitte Oktober 2021 wieder und übertrafen die Dimensionen des Geschehens aus dem Vorjahr. Trotz eines deutlichen Rückgangs im Frühjahr 2022 wurde das Virus der Geflügelpest über den Sommer hinweg vor allem an den Küsten Deutschlands und Europas mit existenziell bedrohlichen Populationseinbrüchen bei koloniebrütenden Seevögeln nachgewiesen. In den Jahren 2023 und 2024 gestaltete sich die Seuchenlage in ähnlicher Weise.

Nach einem Rückgang der Fallzahlen im Sommer 2025, wird das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAIV) seit Ende September wieder vermehrt in Hausgeflügelhaltungen und in der Wildvogelpopulation in Deutschland nachgewiesen. Die derzeit auffallend betroffenen Kraniche sind nicht die einzige betroffene Wildvogelart. Allerdings zeigen andere wilde Wasservogelarten wie Enten oder Gänse unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer HPAIV Infektion, auch weil sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Vogelzug und den kälteren Temperaturen sowie der verringerten UV-Strahlung steigt das Risiko für einen Eintrag des Virus und eine Ausbreitung von HPAIV Infektionen. Aufgrund der vorliegenden Daten muss bereits von einer erhöhten Viruszirkulation im Wildvogelbereich und damit auch von einem erhöhten Infektionsdruck auch für die Einschleppung der HPAI in Geflügelhaltungen ausgegangen werden. 

Eine Übersicht über die im Jahr 2025 erfolgten Nachweise aviärer Influenzaviren in Hessen finden Sie in der Tabelle am Ende der Seite.

In der aktuellen Risikoeinschätzung vom 20. Oktober 2025 stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein. Übersichtskarten zum aktuellen Ausbruchsgeschehen in Deutschland und Europa werden vom  Friedrich-Loeffler-Institut zur Verfügung gestelltÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Ornithologische Risikogebiete in Hessen:

  • längs des Rheins incl. Biedensand, Kühkopf und Mainmündung,
  • längs des Mains,
  • Brutgebiete in der Wetterau,
  • Heuchelheimer Seen,
  • Niederweimarer Seen,
  • Werra bei Obersuhl,
  • Fuldaauen bei Kassel,
  • Edersee-Sperre
  • Naturschutzgebiet Reinheimer Teich
  • Amöneburger Becken im Landkreis Marburg Biedenkopf
  • Aartalsperre im Lahn-Dill-Kreis

In den Ornithologischen Risikogebieten findet regelmäßig im Winterhalbjahr ein Monitoring durch die Staatliche Vogelschutzwarte am HLNUG statt.

Beachten Sie bitte auch die aktuelle Berichterstattung des FLIÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist unabhängig von der Aufstallung der beste Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest. Alle Halterinnen und Halter von Geflügel sind daher nach wie vor zur größten Sorgfalt bei den Hygienemaßnahmen aufgerufen.

Insbesondere durch die Zusammenkunft von Vögeln aus vielen verschiedenen Tierhaltungen besteht ein hohes Risiko für die Verbreitung der Geflügelpest zwischen Vogelbeständen. Daher sollte aktuell im eigenen Interesse auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen möglichst verzichtet werden.

 

Schlagworte zum Thema