Die hochpathogenen aviären Influenzaviren (insbesondere Subtyp H5N1) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen.
Viruserkrankung
Geflügelpest
Aktuelle Lage zur Geflügelpest
Im Winterhalbjahr 2020/2021 war Europa und insbesondere auch Deutschland von einem sehr heftigen Geflügelpestgeschehen betroffen. Der entstandene Schaden übertrifft die Auswirkungen des letzten großen Seuchenzugs im Jahr 2016/2017 deutlich. Bundesweit mussten mehr als 1,8 Millionen Stück Geflügel getötet werden.
Nachdem das Geschehen im Sommerhalbjahr abgeflaut, jedoch nie ganz zum Erliegen gekommen war, häuften sich die Fälle bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen in Europa und Deutschland ab Mitte Oktober 2021 wieder und übertrafen die Dimensionen des Geschehens aus dem Vorjahr. Trotz eines deutlichen Rückgangs im Frühjahr 2022 wurde das Virus der Geflügelpest über den Sommer hinweg vor allem an den Küsten Deutschlands und Europas mit existenziell bedrohlichen Populationseinbrüchen bei koloniebrütenden Seevögeln nachgewiesen. Im Jahr 2023 gestaltete sich die Seuchenlage in ähnlicher Weise.
Eine Übersicht über die im Jahr 2024 erfolgten Nachweise der Geflügelpest in Hessen finden Sie in der Tabelle am Ende der Seite.
In der aktuellen Risikoeinschätzung vom 7. Dezember 2023 stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel für ganz Deutschland als hoch ein. Zusätzlich ist derzeit von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen. Auch das Eintragsrisiko durch die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder auf Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europas wird als hoch eingeschätzt. Übersichtskarten zum aktuellen Ausbruchsgeschehen in Deutschland und Europa werden vom Friedrich-Loeffler-Institut zur Verfügung gestelltÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Ornithologische Risikogebiete in Hessen:
- längs des Rheins incl. Biedensand, Kühkopf und Mainmündung,
- längs des Mains,
- Brutgebiete in der Wetterau,
- Heuchelheimer Seen,
- Niederweimarer Seen,
- Werra bei Obersuhl,
- Fuldaauen bei Kassel,
- Edersee-Sperre
- Naturschutzgebiet Reinheimer Teich
- Amöneburger Becken im Landkreis Marburg Biedenkopf
- Aartalsperre im Lahn-Dill-Kreis
In den Ornithologischen Risikogebieten findet regelmäßig im Winterhalbjahr und in verringertem Umfang im Sommerhalbjahr ein Monitoring durch die Staatliche Vogelschutzwarte statt. Im Sommerhalbjahr 2023 sowie im aktuellen Winterhalbjahr wurden im Rahmen der Monitoring-Untersuchungen bisher keine hochpathogenen aviären Influenzaviren nachgewiesen.
Beachten Sie bitte auch die aktuelle Berichterstattung des FLIÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist unabhängig von der Aufstallung der beste Schutz vor einer Einschleppung der Vogelgrippe. Alle Halterinnen und Halter von Geflügel sind daher nach wie vor zur größten Sorgfalt bei den Hygienemaßnahmen aufgerufen.
Biosicherheitsmaßnahmen
Hierunter werden alle Vorsichtsmaßnahmen verstanden, die einerseits den Eintrag gefährlicher Tierseuchenerreger aus der Umwelt erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen. Sie können durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen dazu beitragen unsere Geflügelbestände zu schützen!
Zu beachten ist deshalb, dass
- in Freilandhaltungen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden dürfen und nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren ist.
- für zur Ein- oder Ausstallung beauftragte Personen der Geflügelhalter gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegkleidung bereitzuhalten hat und sicherzustellen ist, dass diese angelegt und nach dem Ablegen gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird.
Werden in einem Geflügelbestand mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten, hat der Tierhalter sicherzustellen, dass
- die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt und unbefugtes Befahren gesichert sind,
- die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Aufenthaltsortes des Geflügels unverzüglich ablegen,
- Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
- nach jeder Ein- und Ausstallung von Geflügel die hierbei genutzten Gerätschaften, und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass nach jeder Ausstallung die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden,
- betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss des Geflügeltransports auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden,
- Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden,
- eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden,
- der Raum, der Behälter oder sonstige Einrichtungen zur Aufbewahrung von verendetem Geflügel bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert werden,
- eine betriebseigene Einrichtung zum Waschen der Hände sowie zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Um einen möglichen Eintrag des Virus schnell zu erkennen bzw. ausschließen zu können, gilt für alle Geflügelhaltungen, dass beim Auftreten von erhöhten Sterberaten innerhalb von 24 Stunden (ab drei Tiere, bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren, oder mehr als 2 % der Tiere, ab einer Bestandsgröße von 100 Tieren) und erheblichen Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, ein Tierarzt hinzuzuziehen und das Vorliegen der Geflügelpest abzuklären ist. Bei Wassergeflügel gilt dies ab einer dreifach erhöhten Sterberate bzw. einer Abnahme der Legeleistung bzw. Tageszunahme um mehr als 5 Prozent.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Übersicht Ausbrüche Wildvögel & Hausgeflügel sowie Allgemeinverfügungen in Hessen 2024
Kreis | Anzahl | Vogelart | Feststellungsdatum | Maßnahmen |
---|---|---|---|---|
Darmstadt-Dieburg | 0 | AllgemeinverfügungÖffnet sich in einem neuen Fenster Biosicherheitsmaßnahmen mit Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf und Huhnvermietung | ||
Groß-Gerau | 0 | AllgemeinverfügungÖffnet sich in einem neuen Fenster Biosicherheitsmaßnahmen mit Vorgaben für mobilen Geflügelverkauf, Huhnvermietung und Ausstellungen/Märkte Punkt 1 und 5 der Allgemeinverfügung wurden zum 17.03.2022 aufgehoben. | ||
Vogelsbergkreis | 1 | wilde Graugans | 04.01.2024 | |
Wiesbaden | 0 | AllgemeinverfügungÖffnet sich in einem neuen Fenster zur Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen, Meldepflicht, unschädliche Aufbewahrung und amtlicher Untersuchungsvorbehalt von verendeten gehaltenen Vögeln | ||
Schwalm-Eder-Kreis | 1 1 | Legehennen-bestand wilder Fischreiher | 01.02.2024 15.02.2024 | Die Sperrzone aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Edermünde wurde aufgehoben. Die Allgemeinverfügung Öffnet sich in einem neuen Fensterzur Anordnung der kreisweiten Aufstallung und des Verbots der Durchführung bestimmter Veranstaltungen im gesamten Kreisgebiet sowie des Verbots der Verbringung von Geflügel oder mit diesem gehaltenen Vögeln aus dem Kreis zu Veranstaltungen wurde aufgehoben. |
Landkreis Kassel | 0 | Die Sperrzone aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Edermünde wurde aufgehoben. Die Allgemeinverfügung Öffnet sich in einem neuen Fensterzur Anordnung der kreisweiten Aufstallung und des Verbots der Durchführung bestimmter Veranstaltungen im gesamten Kreisgebiet sowie des Verbots der Verbringung von Geflügel oder mit diesem gehaltenen Vögeln aus dem Kreis zu Veranstaltungen wurde aufgehoben. | ||
Stadt Kassel | 1 1 1 | Schwan Waschbär Fuchs | 24.02.2024 11.03.2024 26.03.2024 | Die Sperrzone aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbestand in Edermünde wurde aufgehoben. Die Allgemeinverfügung Öffnet sich in einem neuen Fensterzur Anordnung der Aufstallung und des Verbots der Durchführung bestimmter Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet sowie des Verbots der Verbringung von Geflügel oder mit diesem gehaltenen Vögeln aus dem Stadtgebiet zu Veranstaltungen wurde aufgehoben. |