Hühner in einem Freiluftgehege

Newcastle-Krankheit (ND)

Die Newcastle-Krankheit (ND) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, insbesondere bei Hühnern und Puten. Sie ist von der Geflügelpest zu unterscheiden.

Für Halterinnen und Halter von Vögeln ist es wichtig, Krankheitsanzeichen frühzeitig zu erkennen und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Aktuell weist das Friedrich-Loeffler-Institut darauf hin, dass im Februar 2026 nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wieder mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in Brandenburg festgestellt wurden. Auch Betriebe in Bayern waren betroffen. Halterinnen und Halter von Hühnern und Puten sind deshalb angehalten, die Pflichtimpfungen in ihren Beständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Dies gilt auch für Kleinstbestände. 

FAQ

Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Newcastle-Krankheit

Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit bei Vögeln. In der Vogelhaltung sind insbesondere Hühner und Puten betroffen. Erreger ist das Aviäre Paramyxovirus 1 (APMV-1/NDV). Virulente Pathotypen sind anzeigepflichtig, niedrig virulente Stämme werden als Impfviren genutzt. 

Die Newcastle-Krankheit wird auch als atypische Geflügelpest bezeichnet und verursacht ähnliche, teils unspezifische Krankheitsanzeichen wie die Geflügelpest. Mögliche Anzeichen sind insbesondere Abgeschlagenheit, Augenentzündungen, Atemstörungen, Durchfall, zentralnervöse Auffälligkeiten, Lähmungen sowie ein Rückgang der Legeleistung. Auch unklare Krankheitsverläufe oder einzelne Todesfälle sollten ernst genommen werden. Im Falle des Auftretens dieser Krankheitsanzeichen muss die Tierhalterin oder der Tierhalter eine Tierarztpraxis hinzuziehen. Das Friedrich-Loeffler-Institut weist darauf hin, dass auch in geimpften Herden bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden sollte. 

Das Virus wird in hohen Mengen über Körpersekrete und den Kot erkrankter Tiere ausgeschieden. Auch Eier können kontaminiert sein. Die Infektion kann durch direkten Kontakt, aber auch indirekt über Käfige, Stalleinrichtung, Gerätschaften, Staub, Schuhe oder Kleidung übertragen werden.

Halterinnen und Halter von Vögeln sollten konsequent auf Biosicherheitsmaßnahmen achten. Hierunter fallen Vorsichtsmaßnahmen, die einerseits den Eintrag von Krankheitserregern erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Beständen verhindern sollen. Wichtig ist insbesondere, Kontakte zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen möglichst zu vermeiden, Geräte, Fahrzeuge und sonstige Gegenstände nicht unkontrolliert zwischen Beständen auszutauschen und Futter, Einstreu sowie sonstige Materialien so zu lagern und zu verwenden, dass ein Eintrag von Krankheitserregern möglichst vermieden wird. Das FLI hebt aktuell außerdem besonders die Kontrolle von Personenkontakten sowie den Austausch von Gegenständen hervor. 

Ja. In Deutschland gilt seit den 1990er Jahren eine Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die Newcastle-Krankheit. Diese ist unabhängig von der Bestandsgröße vorzunehmen. Sowohl Tiere aus großen gewerblichen Beständen als auch Tiere in Kleinsthaltungen müssen daher über einen dokumentierten Impfschutz verfügen. Eine Infektion ist trotz Impfung möglich. Geimpfte Tiere sind jedoch schwerer zu infizieren, scheiden weniger Virus aus und tun dies in der Regel über einen kürzeren Zeitraum. Wenn Krankheitszeichen auftreten, sind sie meist geringer ausgeprägt. 

Neben der regelmäßigen Überprüfung des Impfschutzes sind auch Maßnahmen der Früherkennung wichtig. Krank oder verendet aufgefundene Tiere sollten nicht nur auf eine mögliche Infektion mit Geflügelpestviren, sondern wegen der ähnlichen Krankheitsanzeichen auch auf ND untersucht werden. Bei Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen gelten zusätzliche Anforderungen. Für Hühner und Truthühner ist dabei durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass der Herkunftsbestand regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen Infektionen mit dem Virus der Newcastle-Krankheit geimpft worden ist. 

Bei auffälligen Krankheitsanzeichen, unklaren Todesfällen oder einem ungewöhnlichen Krankheitsgeschehen im Bestand sollte unverzüglich die zuständige Veterinärbehörde oder die betreuende Tierarztpraxis kontaktiert werden. Tierbewegungen und Verbringungen sollten bis zur Klärung möglichst vermieden werden. Eine frühe Diagnose ist entscheidend, um einen möglichen Ausbruch schnell zu erkennen und wirksam einzudämmen. 

Bei einem Ausbruch der Newcastle-Krankheit müssen nach geltendem EU-Recht alle Tiere einer betroffenen Haltung getötet und unschädlich beseitigt werden. Dies gilt auch für Haltungen, deren Tiere trotz Impfung infiziert wurden. Außerdem richten die örtlich zuständigen Behörden Schutz- und Überwachungszonen ein und führen dort die vorgeschriebenen Ausbruchsuntersuchungen durch. 

Eine Infektion des Menschen ist sehr selten, aber möglich. Zumeist bleibt sie lokal auf eine Bindehautentzündung beschränkt. Seltene tödliche Verläufe wurden bei immunsupprimierten Patientinnen und Patienten beschrieben. Im Vordergrund steht die Newcastle-Krankheit jedoch als Tierseuche bei Vögeln. 

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