Daneben müssen Gewerbetreibende und Privatpersonen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Verunreinigung von Gewässern verhindern.
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Gewässerschutz
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Daneben müssen Gewerbetreibende und Privatpersonen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Verunreinigung von Gewässern verhindern.